Gericht: Verwaltungsgericht Trier
Entscheidungsdatum: 21.01.2009
Aktenzeichen: 5 K 698/08.TR
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger betreibt einen Verlag, der aufwendig handgefertigte Reproduktionen anfertigt. Jeweils ein Exemplar eines Atlas’ wurden vom Kläger bei der Bibliothek abgeliefert. Der Kläger stellte einen Antrag zur Bezuschussung der Herstellungskosten nach § 14 Abs. 5 LMG Rheinland-Pfalz . Die Stadtbibliothek Trier verzichtete in Folge dessen auf die Ablieferung der Pflichtexemplare und bat den Kläger, die Werke wieder abzuholen. Dagegen legte der Kläger gerichtlichen Widerspruch ein. Die Klage wurde abgewiesen, da nach § 14 Abs. 1 LMG Rheinland-Pfalz nur Werke abgeliefert werden müssen, die eine höhere Auflage als 10 Exemplare haben.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 13.11.2008
Aktenzeichen: 6 K 5669/08
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger überzog die Leihfrist von 6 Büchern der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln um mehr als 20 Tage. Diese berechnete 10€ je Medium an Säumnisgebühr, wogegen der Kläger mit der Begründung klagte, keine Benachrichtigung über das Überschreiten der Leihfrist erhalten zu haben, wie es bisher üblich war. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Einhaltung der Leihfristen in die Verantwortung des Nutzers fällt, die Benachrichtigung ist ein freiwilliger Service der Bibliothek. Das Entstehen der Säumnisgebühren wird durch das Versenden einer Erinnerung nicht berührt.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Dresden
Entscheidungsdatum: 05.11.2008
Aktenzeichen: 5 k 1837/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die historisch wertvolle Musikbibliothek Peters, die nach 1945 im Bach-Archiv und in der Stadtbibliothek Leipzig aufbewahrt wurde, soll nach dem Willen des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gemäß dem Kulturgutschutzgesetz eingetragen werden, um sie vor einer Abwanderung aus deutschem Hoheitsgebiet zu schützen. Die Kläger sind Rechtsnachfolger jüdischer Bürger, die zur Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden und zu deren Vermögen u.a. die Musikbibliothek gehörte. Sie wenden sich gegen das Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek als national wertvolles Kulturgut, mit der Begründung, das Kulturschutzgesetz sei in diesem Falle einer Rückübertragung des Eigentums gemäß § 1 Abs. 6 VermG nicht anwendbar. Diese Klage wurde abgewiesen: Das Gericht stellt die Anwendbarkeit des Kulturschutzgesetzes fest.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 12.06.2008
Aktenzeichen: 29 A 63.08
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen einen Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, mit dem ein Bestand militärhistorischer Bücher dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wurde. Der Bund behauptet, dass er gemäß Art. 21 Einigungsvertrag selbst Eigentümer der Bücher geworden sei. Das Gericht bestätigt diese Rechtsauffassung.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 16.04.2008
Aktenzeichen: 3 K 633/07
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine verbeamtete Bibliotheksdirektorin klagt gegen eine Verfügung, nach der ihr Beamtenverhältnis vom unmittelbaren Landesdienst auf die Deutsche Sporthochschule Köln übergeht, die nunmehr die Personalhoheit ausübt. Das Gericht wies die Klage ab, da durch den sog. isolierten Dienstherrenwechsel das Aufgabengebiet der Klägerin nicht berührt und sie in ihrer beamtenrechtlichen Stellung nicht beeinträchtigt wird.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 06.02.2008
Aktenzeichen: M 15 K 07.895
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein gehbehinderter Diplombibliothekar mit Universitätsabschluss und Promotion bewarb sich auf eine Stelle des höheren Dienstes bei der Bayerischen Staatsbibliothek, die ihn nicht zum Vorstellungsgespräch einlud. Seine Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Augsburg
Entscheidungsdatum: 21.12.2007
Aktenzeichen: Au 3 K 07.1417
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Aufgrund von Beschwerden anderer Bibliotheksbenutzer über auffälliges Schnarchen im Lesesaal der Universitätsbibliothek wird gegen den Kläger ein zeitweiliges Hausverbot verhängt. Das Gericht hält die erlassene Hausverbotsverfügung für rechtswidrig, da sie fehlerhaft begründet ist und die Vorfälle insgesamt unzulänglich dokumentiert sind.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Münster
Entscheidungsdatum: 19.10.2007
Aktenzeichen: 1 K 367/06
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Zwei Studenten forderten in ihrer Klage die Abschaltung der Videoüberwachung an drei Stellen der Hochschule. Während des Verfahrens wurden die Kameras, bis auf eine in der kommunalwissenschaftlichen Bibliothek abgeschaltet. Die Klage auf generelle Abschaffung der Videoüberwachung wurde abgewiesen. Das Gericht erlaubte dem Beklagten auch weiterhin die Überwachung der Bibliothek, da dies der Wahrnehmung des Hausrechts diene. Die Speicherung der Überwachungsdaten wurde hingegen verboten, dies sei bloß bei „konkreter Gefahr” erlaubt.
weitere Informationen:
♦ Pressemitteilung der Studienvertretung der Uni Münster vom 22.10.2007
♦ “Uni Münster baut Videokameras wieder ab”, taz-Artikel von Dirk Eckert vom 11.04.2006
♦ Weblogbeitrag von Eric Steinhauer vom 14.01.2008
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Aachen
Entscheidungsdatum: 12.07.2007
Aktenzeichen: 16 K 1715/06.PVL
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Entscheidung betrifft die Streitfrage, ob die Inbetriebnahme eines Chat-Programms („Windows Messenger“) für die Kommunikation innerhalb einer Fachhochschulbibliothek mitbestimmungspflichtig ist. Geklagt hatte ein Bibliotheksmitarbeiter wegen der schriftlichen Aufforderung der Bibliotheksleitung, das genannte Programm anstelle des bisherigen Emailprogramms zu nutzen. Der Antrag des Klägers auf Überprüfung der Mitbestimmungspflicht wurde abgelehnt.
Volltext »
Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach
Entscheidungsdatum: 19.06.2007
Aktenzeichen: AN 1 K 07.00155
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine pensionierte Bibliotheksamtsfrau, die zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer bayerischen Universitätsbibliothek zunächst auf Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages arbeitete, klagt gegen die Festsetzung ihrer Besorgungsverzügung und verlangt, dass auch ihre Beschäftigung als Angestellte als ruhegaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird.
Volltext »