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Urteile in der Kategorie 'OLG'

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Entscheidungsdatum: 24.11.2009

Aktenzeichen: 11 U 40/09

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Im Berufungsverfahren geht der wissenschaftlicher Verlag Ulmer weiter gegen die elektronischen Leseplätze in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt vor, an denen die Bibliotheksbesucher eingescannte Werke des Verlages einsehen, ausdrucken und auf USB-Sticks speichern können. Das Gericht entschied, dass die Bibliothek nach § 52b UrhG die Werke des Verlages digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen darf, auch wenn der Verlag zuvor einen vertraglichen Lizenzerwerb für die elektronische Fassung dieser Werke angeboten hatte. Die Bibliotheksbesucher dürfen indes keine Ausdrucke anfertigen und Kopien auf externen Speichermedien ablegen.

weitere Informationen:
Pressemitteilung des dbv vom 07.12.2009
ZEIT ONLINE vom 04.12.2009
heise online vom 02.12.2009

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Gericht: Oberlandesgericht München

Entscheidungsdatum: 16.11.2009

Aktenzeichen: 6 WG 13/09

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Im Rahmen der Streitigkeiten über den neuen Gesamtvertrag bezüglich der Intranetnutzungen für Unterrichts- und Forschungszwecke an Hochschulen gemäß § 52a UrhG hat die VG Wort eine einstweilige Verfügung beantragt, um eine sofortige Erfassung der Nutzungsdaten von E-Learning-Angeboten für eine spätere individuelle Abrechnung sicherzustellen. Die Hochschulen sprechen sich aufgrund des zu hohen technischen Aufwands gegen eine werkbezogene Erfassung aus und möchten an der pauschalen Vergütung festhalten. Das Gericht lehnt den Eilantrag ab, da die Antragstellerin u.a. die Dringlichkeitsfrist nicht eingehalten hat und mit ihrem Antrag zudem die Hauptsache vorwegnehmen würde.

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Gericht: Oberlandesgericht Köln

Entscheidungsdatum: 21.12.2007

Aktenzeichen: 81 Ss 111/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein angeklagter Universitätsprofessor, der wertvolle Altbestände aus einer Hochschulbibliothek entwendet und weiterveräußert hatte und deshalb wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten strafrechtlich verurteilt wurde, legt Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.
Seine Rüge, in seinem Beweisantragsrecht verletzt worden zu sein, wird zurückgewiesen, da sich die gerichtliche Pflicht zur Beweiserhebung nicht aufs Geratewohl angestellte Vermutungen des Angeklagten erstreckt. Das Gericht führt weiterhin aus, dass es Buchkäufern auf einer Antiquariatsauktion normalerweise nicht gleichgültig ist, ob sie das Eigentum an den ersteigerten Werken erwerben.

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Gericht: Oberlandesgericht München

Datum: 10.05.2007

Aktenzeichen: 29 U 1638/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Der vorliegende Rechtsstreit über den elektronischen Kopienversand durch wissenschaftliche Bibliotheken nahm seinen Ausgang im Jahr 2004, als Stichting STM, eine Vereinigung internationaler Fachverlage, gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Musterprozess gegen subito. Dokumente aus Bibliotheken e.V. anstrengte. Das OLG München urteilte in 2. Instanz, dass der Dokumentlieferdienst Subito weiterhin aus Zeitschriften kopierte Aufsätze per Post und Fax versenden dürfe, eine Verbreitung per E-Mail jedoch nicht zulässig ist.

weitere Informationen:
Urteilsbesprechung von Harald Müller, in: Bibliotheksdienst 6, 648-649 (2007)

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Gericht: Landgericht Bonn

Entscheidungsdatum: 17.01.2007

Aktenzeichen: Az. 36 B 3/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Im vorliegenden Strafverfahren wurde ein Universitätsprofessor wegen Betruges und Urkundenfälschung angeklagt, weil er zahlreiche wertvolle Bücher aus dem Altbestand der Universitäts- und Landesbibliothek in Bonn entwendet und über ein Auktionshaus veräußert hatte. Die erbeuteten Werke wurden durch präparierte Bücher mit der gleichen Signatur ersetzt, um den Eindruck der Entwendung zu verschleiern. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

weitere Informationen:
Spiegel Online vom 15.07.2004: “Wertvolle Werke versteigert und Justiz gefoppt”

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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 16.01.2007

Aktenzeichen: I-20 U 112/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine verschollen geglaubte Partitur der 1741 uraufgeführten Oper “Montezuma” des italienischen Komponisten Antonio Vivaldi wurde 2002 im Handschriftenbestand der Berliner Staatsbibliothek entdeckt. Der Kläger, der Faksimiliekopien dieses wieder aufgefundenen Librettos zum Kauf anbietet, beansprucht nach § 71 UrhG Leistungsschutz für die Herausgabe der nachgelassenen Werke und wendet sich gegen die Aufführung der Oper durch den Beklagten. Nach Ansicht des Gerichts muss der Kläger beweisen, dass die Oper nicht bereits im 18. Jahrhundert eine ausreichende Verbreitung gefunden hat.

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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 04.08.2006

Aktenzeichen: 3 CE 05.3369

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde ein Antrag einer behinderten Bibliotheksoberrätin abgewiesen. Der Fall beschäftigte sich mit der Umsetzung der genannten Oberrätin von einer Teilbibliothek zur Hauptstelle. Dies wurde durch das erhöhte Arbeitsaufkommen und eine verstärkte Dienstaufsicht über die Antragsstellerin begründet.
Aufgrund ihrer Behinderung von 30 Prozent wurde sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wegen der Unzumutbarkeit des Anfahrtsweges und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten klagte die Antragsstellerin.

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Gericht: Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungsdatum: 26.06.2006

Aktenzeichen:
9 Verg 2/06

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Ausschreibung für das Los der Sprinkleranlage in der Anna-Amalia-Bibliothek wurde nach Beschwerde eines unterlegenen Mitbieters aufgehoben, da eine Beschränkung der ausgeschriebenen Bauleistung auf ein im Leistungsprofil genau fest gelegtes Hochdrucknebelsystem vergaberechtlich nicht gerechtfertigt ist.

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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 19.01.2005

Aktenzeichen: VII-Verg 58/04

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Nach der Vergabe eines Auftrages zur Massenentsäuerung an ein Konkurrenzunternehmen, beharrte einer der an der Ausschreibung teilgenommenen Betriebe darauf, der besser geeignete Kandidat zu sein. Er wollte die Vergabe des Auftrages an ihn vor Gericht durchsetzen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss der zuständigen Vergabekammer wurde zurückgewiesen.

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Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOblG)

Entscheidungsdatum: 27.10.2004

Aktenzeichen: FkBR 001/03

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Beteiligten streiten über die Notwendigkeit der Aufhebung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 1943 aufgrund des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse bezüglich der Fürstlich Thurn und Taxis’schen Hofbibliothek und des Fürstlich Thurn und Taxis’schen Zentralarchivs erlassen hat. 1943 wurde der Bayrischen Staatsbibliothek die Aufsicht über Bibliothek und Archiv vom Fideikommisssenat übertragen. Der jetzige Eigentümer möchte zur Kostensenkung der Universität Regensburg diese Aufgabe zuteilen. Der Fideikommisssenat hat mit Beschluss vom 8.12.2003 den Antrag abgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Regelung sei verfassungsgemäß. Die sofortige Beschwerde des Eigentümers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2003 wird im folgenden Urteil zurückgewiesen.

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