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Urteile in der Kategorie 'OVG / VGH'

Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 19.04.2010

Aktenzeichen: 6 A 2596/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Klägerin, eine verbeamtete Mitarbeiterin der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin, möchte für den Zeitraum von zwei Jahren Teilzeit arbeiten (mit anschließendem Sabbatjahr). Die Bibliotheksleitung gibt an, dass haushaltsrechtliche und personalwirtschaftliche Gründe dagegen sprechen: da die Klägerin Leitungsfunktionen ausübe, werde sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung benötigt und eine andere Besetzung komme daher nicht in Frage. Die Mitarbeiterin gibt an, ob Betroffene am Arbeitsplatz dringend benötigt werden, könne nicht relevant sein, da dann nahezu jeder Teilzeitanspruch unmöglich sei. Der Antrag wird in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Volltext »

Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungsdatum: 31.03.2010

Aktenzeichen: 2 A 507/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Der Kläger bewarb sich auf die Direktorenstelle der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen. Nachdem die Hochschule dem Kläger mitteilte, dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, legte er Widerspruch ein. Das OVG Bremen entschied im Jahr 2005, dass die Stelle bis zum Ablauf eines Monats nach dem Widerspruch nicht zu besetzen sei. Daraufhin wurde das Bewerbungsverfahren erneut eröffnet und der Kläger zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach wurde die Stelle an eine Mitbewerberin vergeben. Das vom Kläger angestrengte verwaltugnsgerichtliche Hauptsacheverfahren gegen diese Entscheidung blieb ebenso wie die Berufung erfolglos, da der Kläger nicht ein zweites Mal vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatte.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungsdatum: 05.10.2009

Aktenzeichen: 2 A 10243/09

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Der Kläger, Besitzer eines Verlags für Kartenwerke, fordert die Erstattung der Herstellungskosten für sehr kostenintensive Landkarten- und Stadtplanfaksimiles, die er der Stadtbibliothek Trier als Pflichtexemplare zugesandt hatte. Die Bibliothek lehnte die Annahme der teuren Werke und somit auch die Kostenerstattung ab, da diese nicht abgabepflichtig seien. Die Klage des Verlegers wurde auch in der 2. Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass auf Anforderung hergestellte Druckwerke von der Ablieferungspflicht ausgenommen sind, wenn sie in einer geringeren Auflage als zehn Exemplare erscheinen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

weitere Informationen:
börsenblatt.net vom 04.11.2009

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Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidungsdatum: 08.05.2009

Aktenzeichen: 16 A 3375/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Studenten der Rechtswissenschaft klagten gegen die Videoüberwachung in der Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts in Münster. Zur Prävention gegen Diebstahl und Bestandsbeschädigung ließ die Beklagte vier Videokameras in zwei Bibliotheksräumen, die nicht permanent beaufsichtigt waren, installieren. Im Berufungsverfahren wird das erstinstanzliche Urteil bestätigt, nach dem die Bibliothek die Räume mit Vidoekameras überwachen, aber die Aufnahmen nur bei einem konkreten Anlass speichern darf.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 30.01.2009

Aktenzeichen: 16 A 2412/07.PVL

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In zweiter Instanz streiten sich die Bibliotheksleitung einer Fachhochschule und der Personalrat über die Frage, ob die Einführung eines Chatsprogramms, das den Mitarbeitern bei freiwilliger Teilnahme zur internen Kommunikation dienen soll,  mitbestimmungspflichtig ist. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da das Chatprogramm im Sinne des LPVG weder als technische Maßnahme zur Mitarbeiterüberwachung zu bewerten ist, noch eine grundlegend neue Arbeitsmethode darstellt noch den Arbeisablauf vereinfacht.

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Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Entscheidungsdatum: 08.05.2008

Aktenzeichen: 1 S 2914/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer klagt auf Feststellung, dass die polizeiliche Beschlagnahme eines Films aus seiner Kamera rechtswidrig war. Er hatte in der Badischen Landesbibliothek eine andere Bibliotheksnutzerin, mit der er zuvor eine verbale Auseinandersetzung wegen eines Leseplatzes hatte, gegen deren Willen fotografiert. Die hinzugerufene Polizei beschlagnahmte daraufhin den Film des Klägers. Das in erster Instanz angerufene Verwaltungsgericht und auch das Berufungsgericht im vorliegenden Urteil stellten fest, dass das Fotografieren einer Bibliotheksnutzerin im Lesesaal gegen dass allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen kann und dass die Beschlagnahme der Filmrolle rechtmäßig war.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 20.03.2008

Aktenzeichen: 6 A 3179/05

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Eine Beamtin fordert nach mehrjähriger Elternzeit, dass sie wieder auf ihren früheren Dienstposten als Leiterin des Juristischen Seminars und des Fachreferats Rechtswissenschaft zurückkehren darf. Das Gericht wies den Antrag ab. Die Hochschulbibliothek muss lediglich eine Stelle freihalten, ist aber nicht verpflichtet, den gleichen Dienstgrad, in diesem Fall die Leitung, zu vergeben.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungsdatum: 10.09.2007

Aktenzeichen: 2 A 10413/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Oberbibliotheksrat klagt gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz aufgrund der Veröffentlichung seines Namens und E-Mailadresse im Internet. Der Kläger behauptet, anhand einer 2005 getroffenen Vereinbarung nicht für Publikumsverkehr zuständig zu sein.

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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 04.08.2006

Aktenzeichen: 3 CE 05.3369

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde ein Antrag einer behinderten Bibliotheksoberrätin abgewiesen. Der Fall beschäftigte sich mit der Umsetzung der genannten Oberrätin von einer Teilbibliothek zur Hauptstelle. Dies wurde durch das erhöhte Arbeitsaufkommen und eine verstärkte Dienstaufsicht über die Antragsstellerin begründet.
Aufgrund ihrer Behinderung von 30 Prozent wurde sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wegen der Unzumutbarkeit des Anfahrtsweges und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten klagte die Antragsstellerin.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 28.02.2006

Aktenzeichen: 60 PV 19.05

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Im zentralen Bibliotheksneubau der TU Berlin wurden Kameras zur Überwachung der Fluchtwege, des Lesesaals, der Benutzer- und des Diensteinganges installiert. Der Antragssteller, ein Bibliotheksmitarbeiter, sah sich in seinem Mitbestimmungsrecht mangels fehlender Anhörung verletzt. Dem Antragssteller wurde in erster und zweiter Instanz Recht gegeben, da ein Mitbestimmungstatbestand auch dann vorliegt, wenn die technischen Einrichtungen objektiv zur Überwachung der Mitarbeiter geeignet sind. Die subjektiven Zielsetzungen der Dienststelle sind dagegen nicht maßgeblich.

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