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Urteile in der Kategorie 'OVG / VGH'

Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein–Westfalen

Entscheidungsdatum: 18.12.2012

Aktenzeichen: 14 E 1040/12

Entscheidungsart: Beschluss (Prozesskostenhilfe)

Eigenes Abstract: Die Klägerin hat die Fachprüfung „Datenverarbeitung und Informationstechnologie“  im dritten und letzten Versuch nicht bestanden, so dass sie damit ihren Diplomstudiengang Bibliothekswesen nicht abschließen kann. Sie weder wirksam noch rechtzeitig von der Prüfung zurückgetreten ist. Erst einen Monat, nachdem sie den Prüfungsbescheid erhalten hat, hat sich die Klägerin durch ein Attest auf Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Angsterkrankung und privaten Problemen berufen. Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe wird auch in der Berufungsinstanz abgelehnt.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 23.07.2010

Aktenzeichen: 5 S 11.10

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben verlangt nach erfolgloser Abmahnung im Wege der einstweiligen Verfügung vom Medienforum Berlin, dass dieses die Verbreitung und Ausleihe einer bestimmten Schrift, in der die Glaubensgemeinschaft kritisiert wird, unterlässt. Dieser Antrag wurde in erster Instanz sowie die Beschwerde dagegen auch in 2. Instanz abgewiesen, da die Bibliothek nicht als Störer in Anspruch genommen werden kann. Die Unzulässigkeit der umstrittenen Äußerung wurde weder vom Antragssteller nachgewiesen noch obliegt der Bibliothek eine umfassende Prüfungspflicht.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 19.04.2010

Aktenzeichen: 6 A 2596/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Klägerin, eine verbeamtete Mitarbeiterin der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin, möchte für den Zeitraum von zwei Jahren Teilzeit arbeiten (mit anschließendem Sabbatjahr). Die Bibliotheksleitung gibt an, dass haushaltsrechtliche und personalwirtschaftliche Gründe dagegen sprechen: da die Klägerin Leitungsfunktionen ausübe, werde sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung benötigt und eine andere Besetzung komme daher nicht in Frage. Die Mitarbeiterin gibt an, ob Betroffene am Arbeitsplatz dringend benötigt werden, könne nicht relevant sein, da dann nahezu jeder Teilzeitanspruch unmöglich sei. Der Antrag wird in erster und zweiter Instanz abgelehnt. Volltext »

Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München

Entscheidungsdatum: 08.04.2010

Aktenzeichen: 4 CE 09.3125

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Der Antragsteller fordert, dass die Mediathek der Kreisbildstelle die Ausleihe einer Videokassette unterlässt, da diese nicht rein sachlich über seine Glaubensgemeinschaft berichtet. Weiterhin stellt die Mediathek auf ihrer Internetseite einen diffamierenden Text zur Inhaltsbeschreibung bereit. Dieser soll entfernt werden, da er von Dritten übernommen wurde und damit dessen Inhalt von der Mediathek gebilligt wurde. Der VGH folgt in seinem Beschluss der vorinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Der Antrag wird in Bezug auf die Ausleihe abgewiesen, allerdings muss der Beschreibungstext entfernt werden.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungsdatum: 31.03.2010

Aktenzeichen: 2 A 507/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Der Kläger bewarb sich auf die Direktorenstelle der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen. Nachdem die Hochschule dem Kläger mitteilte, dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, legte er Widerspruch ein. Das OVG Bremen entschied im Jahr 2005, dass die Stelle bis zum Ablauf eines Monats nach dem Widerspruch nicht zu besetzen sei. Daraufhin wurde das Bewerbungsverfahren erneut eröffnet und der Kläger zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach wurde die Stelle an eine Mitbewerberin vergeben. Das vom Kläger angestrengte verwaltugnsgerichtliche Hauptsacheverfahren gegen diese Entscheidung blieb ebenso wie die Berufung erfolglos, da der Kläger nicht ein zweites Mal vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatte.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidungsdatum: 08.05.2009

Aktenzeichen: 16 A 3375/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Studenten der Rechtswissenschaft klagten gegen die Videoüberwachung in der Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts in Münster. Zur Prävention gegen Diebstahl und Bestandsbeschädigung ließ die Beklagte vier Videokameras in zwei Bibliotheksräumen, die nicht permanent beaufsichtigt waren, installieren. Im Berufungsverfahren wird das erstinstanzliche Urteil bestätigt, nach dem die Bibliothek die Räume mit Vidoekameras überwachen, aber die Aufnahmen nur bei einem konkreten Anlass speichern darf.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 11.03.2009

Aktenzeichen: 16 F 5/09

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Eine ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht, die in einer Bibliothek beschäftigt ist, soll von ihrem Amt als Richterin entbunden werden. Der vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts gestellte Antrag stützt sich auf die Verwaltungsgerichtsordnung, nach der Angestellte im öffentlichen Dienst nicht als ehrenamtliche Richter tätig sein dürfen. Der Antrag wurde vor dem OVG abgelehnt, weil die ehrenamtliche Richterin lediglich als Hilfskraft in der Bibliothek, u.a. als Aushilfe in den Abendstunden, eingestellt war und somit keine unmittelbare Nähe zur Verwaltung bestand.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 30.01.2009

Aktenzeichen: 16 A 2412/07.PVL

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In zweiter Instanz streiten sich die Bibliotheksleitung einer Fachhochschule und der Personalrat über die Frage, ob die Einführung eines Chatsprogramms, das den Mitarbeitern bei freiwilliger Teilnahme zur internen Kommunikation dienen soll,  mitbestimmungspflichtig ist. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen, da das Chatprogramm im Sinne des LPVG weder als technische Maßnahme zur Mitarbeiterüberwachung zu bewerten ist, noch eine grundlegend neue Arbeitsmethode darstellt noch den Arbeisablauf vereinfacht.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 20.01.2009

Aktenzeichen:
5 S 27.08

Entscheidungsart:
Beschluss

Eigenes Abstract: In der Entscheidung dieses Revisionsverfahrens wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. Allerdings wird im Rahmen des ursprünglichen Falles geklärt, ob und in welcher Form eine Bibliothek eine Ausweissperre erlassen kann. Die Ausweissperre war rechtmäßig auf der Basis der Benutzungsordnung der Bibliothek ergangen, nachdem der Nutzer wiederholt die Ausleihfristen überschritten hatte. Diese Sperre war auch gültig, obwohl sie dem Nutzer nur mündlich mitgeteilt worden war, bevor sie in Kraft trat. Ein solcher Verwaltungsakt kann formlos erlassen werden, gleichgültig ob schriftlich oder mündlich. Sie blieb auch gültig, als später eine schriftliche Androhung der Bibliothek an den Nutzer erging, außerdem eine dauerhafte Ausleihsperre zu verhängen.

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Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Entscheidungsdatum: 08.05.2008

Aktenzeichen: 1 S 2914/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer klagt auf Feststellung, dass die polizeiliche Beschlagnahme eines Films aus seiner Kamera rechtswidrig war. Er hatte in der Badischen Landesbibliothek eine andere Bibliotheksnutzerin, mit der er zuvor eine verbale Auseinandersetzung wegen eines Leseplatzes hatte, gegen deren Willen fotografiert. Die hinzugerufene Polizei beschlagnahmte daraufhin den Film des Klägers. Das in erster Instanz angerufene Verwaltungsgericht und auch das Berufungsgericht im vorliegenden Urteil stellten fest, dass das Fotografieren einer Bibliotheksnutzerin im Lesesaal gegen dass allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen kann und dass die Beschlagnahme der Filmrolle rechtmäßig war.

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