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Urteile in der Kategorie 'Kommunale Bibliothek'

Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 01.06.2023

Aktenzeichen: 4 D 94/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0601.4D94.20NE.00

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: In dem Verfahren vor dem OVG Münster hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um in einem Normenkontrollantrag feststellen zu lassen, dass § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bedarfsgewerbeordnung NRW rechtswidrig sei. Diese Norm gestattet Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen Arbeiternehmer bis zu sechs Stunden zu beschäftigen. Das Gericht wies die Klage ab, u.a mit der Begründung, dass ein sonntäglicher Bibliotheksbesuch gerade zur Verwirklichung der Zweckbestimmung der Feiertage als Tage der Arbeitsruhe diene, da Bibliotheken ihren Besuchern einen niederschwellig zugänglichen Raum zur individuellen Gestaltung des Sonntags zur seelischen Erhebung zur Verfügung stellen.

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Gericht: VG Köln

Entscheidungsdatum: 14.02.2023

Aktenzeichen: 7 K 274/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0214.7K274.22.00

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Während der COVID-19-Pandemie verlangt ein ungeimpfter Kläger Zugang zur Stadtbibliothek sowie die anteilige Rückerstattung des geleisteten Nutzungsentgelts. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da die temporäre Beschränkung des Zugangs zur Stadtbibliothek als eine rechtmäßige und verhältnismäßige Einschränkung aus Gründen des Infektionsschutzes zu beurteilen ist.

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Gericht: VG Ansbach

Entscheidungsdatum: 20.05.2022

Aktenzeichen: AN 18 S 22.01299

ECLI: ECLI:DE:VGANSBA:2022:0520:AN18S22.01299.00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Während der COVID19Pandemie waren Besucher in der kommunalen Stadtbücherei zum Tragen einer FFP2-Maske auf Grundlage des Hausrechts verpflichtet. Darin sah eine Bibliotheksnutzerin u.a. eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und begehrt einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies ihren Antrag ab, da die Maskenpflicht insbesondere in Hinblick auf vulnerable Personengruppen angemessen war, auch wenn die Anordnung der Bibliothek über die Vorgaben des zu der Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hinausging.

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Gericht: BayVGH

Entscheidungsdatum:
20.04.2022

Aktenzeichen: 4 ZB 22.629

ECLI: ECLI:DE:BAYVGH:2022:0420.4ZB22.629.00

Entscheidungsart:
Beschluss

Eigenes Abstract: Ein Nutzer der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg klagt gegen einen Gebührenbescheid. Während der Covid-19-Pandemie hatte er fünf Medien ausgeliehen, deren Ausleihfrist zunächst automatisch verlängert wurde, da der Präsenzbetrieb von Bibliotheken zwischenzeitlich aufgrund der Covid-19-Pandemie landesweit untersagt war. Der Kläger gab seine ausgeliehenen Medien jedoch deutlich nach Ablauf des neuen Leihfristendes zurück und mehrere Wochen, nachdem die Bibliothek wieder öffnen durfte. Im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, dass die Bibliothek die Säumnis- und Bearbeitungsgebühren zurecht erhoben hat und ihren Informationspflichten zur geänderten Leihfrist hinreichend nachgekommen ist.

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Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungsdatum: 11.05.2021

Aktenzeichen: 3 U 3129/19

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Hamburger Zeitschriftenvertrieb klagt gegen einen Lesezirkel, der in Bayern Zeitschriftenhefte an kommunale Bibliotheken vermietet. Der Kläger wendet sich u.a. dagegen, dass die Zeitschriftenhefte in den Bibliotheken verbleiben und ihre Schutzumschläge entfernt werden. Nach Ansicht des Gerichts ist der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken grundsätzlich erlaubt.

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Gericht: VG München

Entscheidungsdatum: 09.10.2020

Aktenzeichen: M 7 S 20.4452

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Gegen den Antragssteller ist ein temporäres Hausverbot verhängt, da er in der Stadtbibliothek seinen Mund-Nasen-Schutz zunächst falsch und dann nicht meht trug. Zudem weigert er sich, den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten, die ihn bitten, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder die Bibliothek zu verlassen. Der Antragssteller möchte mit dem Antrag die Aufhebung des temporären Hausverbots erwirken. Das Verwaltungsgericht München lehnt diesen Antrag ab.

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Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 10.11.2016

Aktenzeichen: C‑174/15

ECLI: ECLI:EU:C:2016:856

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in  öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Arbeitsgericht Stuttgart

Entscheidungsdatum: 26.10.2016

Aktenzeichen: 30 Ca 5994/15

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Eine Bibliotheksangestellte (ohhne einschlägige Ausbildung in dem Bibliotheksbereich) arbeitet seit Jahren für eine Stadtbibliothek. Mehrmals wurde ihr Arbeitsvertrag zeitlich geändert, da sie Stunden von Kollegen in Sonderurlaub, in Elternzeit oder bei längerer Krankheit vertrat.  Die Bibliotheksangestellte ist der Meinung, dass der letzter Änderungsvertrag mit der Begründung der Vertretung von Kollegen ungültig war. Vor Gericht soll nun geklärt werden, wie viele Stunden die Bibliotheksangestellte bei der Stadtbibliothek arbeiten sollte. Das Gericht entscheidet, dass ein Arbeitsverhältnis mit 62,5% der regelmäßigen Arbeitszeit besteht.
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Gericht: Vergabekammer Schleswig-Holstein

Entscheidungsdatum: 12.07.2016

Aktenzeichen: VK-SH 09/16

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein hatte ein Fahrbücherreifahrzeug ausgeschrieben. Eine der sich an der Vergabe beteiligenden Firmen rügt in mehreren Schritten einige Fehler der Ausschreibung, darunter Anforderungen, die gegen die Straßensverkehrsordnung verstoßen (das Einbauen eines Notsitzes im Ladebereich). Die Vergabekammer Schleswig-Holstein weist den Nachprüfungsantrag der Firma zurück.
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Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach

Entscheidungsdatum: 01.04.2015

Aktenzeichen: AN 4 K 14.01708 

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelt in der Sache zwischen dem klagenden Bibliotheksnutzer und der beklagten Stadtbibliothek. Der Kläger lieh in der Stadtbibliothek Medien aus und überzog die Leihfrist nach dreimaliger Verlängerung um weitere 27 Tage. Nachdem der Kläger eine Abgabeerinnerung erhalten hatte, gab er die Medien zurück und besprach mit dem Sachbearbeiter, dass er – aufgrund seines geringen Einkommens als Student – lediglich eine Gebühr von 28 € zu zahlen habe. Sollte er diesen Betrag innerhalb der Frist nicht bezahlen, werde die Gesamtforderung in einem Gebührenbescheid festgesetzt. Der Kläger zahlte nicht innerhalb der gesetzten Frist, erhielt den Gebührenbescheid und erhob gegen diesen Klage. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Gebührenbescheid insoweit aufgehoben wird, als das die geforderte Bearbeitungsgebühr i.H.v. 4,50 € entfällt, da diese rechtswidrig sei und der Gebührentatbestand nicht entstanden sei. Die restlichen Kosten habe der Kläger zu entrichten. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

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