Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
Entscheidungsdatum: 07.10.1981
Aktenzeichen: 5.B - 2178/79
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger, der als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Kanzlei nahe des Bundesfinanzhofs arbeitet, fordert die uneingeschränkte Nutzung der Bibliothek eben dieser Behörde. Durch die Verweigerung der Zulassung sieht sich der Kläger in seinen Informationsmöglichkeiten zur Ausübung seines Berufes eingeschränkt, da er auf wichtige Literatur nicht zugreifen könne. Nachdem der Präsident des Bundesfinanzhofes ihm die Zulassung verweigerte, klagt der Rechtsanwalt vor dem Verwaltungsgericht München. Dort wird seine Klage, ebenso wie anschließend vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München, abgewiesen.