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Urteile in der Kategorie 'EuGH'

Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 09.03.2021

Aktenzeichen: C‑392/19

ECLI: ECLI:EU:C:2021:181

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst streiten im Rahmen von Lizenzverhandlungen darüber, ob die Deutsche Digitale Bibliothek vertragsrechtlich verpflichtet werden kann, wirksame technische Maßnahmen gegen Framing bei der Anzeige von verlinkten Vorschaubildern auf ihrer Website zu ergreifen.

In den Vorinstanzen wurde die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek bestätigt, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten eingebettet werden könnten, nicht verletzt wird. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte beinhaltete, gab der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung an dem Europäischen Gerichtshof weiter. Dieser entscheidet, dass die geforderten technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing zulässig sind, da dies die einzige Weise ist, auf die Rechteinhaber ihre Zustimmun zum Framing verweigern können.

 

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Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 10.11.2016

Aktenzeichen: C‑174/15

ECLI: ECLI:EU:C:2016:856

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in  öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 11.09.2014

Aktenzeichen: C-117/13

ECLI: ECLI:EU:C:2014:2196

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Im Rechtsstreit um die Verfügbarkeit digitalisierter Lehrbücher des Ulmer Verlages an den elektronischen Leseplätzen der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt wurde das Verfahren vom BGH ausgesetzt und an den EuGH zur Vorabentscheidung verwiesen. Dieser setzte sich mit drei strittigen Fragen auseinander. Der EuGH entschied, dass Bibliotheken Bücher ohne Erlaubnis des Rechteinhabers digitalisieren dürfen, selbst wenn der Verlag der Bibliothek eine Lizenz für die entsprechende digitale Fassung anbietet. Allerdings dürfen Bibliotheken nur so viele digitale Exemplare anbieten, wie sie in gedruckter Fassung erworben haben. Des Weiteren dürfen EU-Mitgliedsstaaten öffentlichen Bibliotheken erlauben, Werke aus dem Bestand zu digitalisieren und bei Notwendigkeit den Nutzern über entsprechende Terminals zur Verfügung zu stellen. Das Ausdrucken oder Vervielfältigen auf externen Speichermedien ist insoweit gestattet, dass Verlage und Rechteinhaber für das Vervielfältigen eine angemessene Vergütung erhalten.

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Gericht: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Entscheidungsdatum: 30.05.2002

Aktenzeichen: C-358/00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Die Saur Verlag GmbH & Co. KG verklagt die Deutsche Bibliothek, nachdem diese zunächst  in einem nicht offenen Verfahren den Auftrag über die Vervielfältigung und Verbreitung der Deutschen Nationalbibliographie ausgeschrieben und danach angekündigt hat, diesen an die Buchhändler-Vereinigung zu vergeben. Das zuständige OLG Düsseldorf setzt das Vergabeverfahren aus und legt  die Frage nach der Auslegung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof vor. Fraglich ist, ob ein Konzessionsvertrag über öffentliche Verlagsdienstleistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und die Deutsche Bibliothek somit gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen hat.
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