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Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOblG)

Entscheidungsdatum: 27.10.2004

Aktenzeichen: FkBR 001/03

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Die Beteiligten streiten über die Notwendigkeit der Aufhebung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 1943 aufgrund des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse bezüglich der Fürstlich Thurn und Taxis’schen Hofbibliothek und des Fürstlich Thurn und Taxis’schen Zentralarchivs erlassen hat. 1943 wurde der Bayrischen Staatsbibliothek die Aufsicht über Bibliothek und Archiv vom Fideikommisssenat übertragen. Der jetzige Eigentümer möchte zur Kostensenkung der Universität Regensburg diese Aufgabe zuteilen. Der Fideikommisssenat hat mit Beschluss vom 8.12.2003 den Antrag abgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Regelung sei verfassungsgemäß. Die sofortige Beschwerde des Eigentümers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2003 wird im folgenden Urteil zurückgewiesen.

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