Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen
Entscheidungsdatum: 31.03.2010
Aktenzeichen: 2 A 507/07
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Kläger bewarb sich auf die Direktorenstelle der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen. Nachdem die Hochschule dem Kläger mitteilte, dass seine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, legte er Widerspruch ein. Das OVG Bremen entschied im Jahr 2005, dass die Stelle bis zum Ablauf eines Monats nach dem Widerspruch nicht zu besetzen sei. Daraufhin wurde das Bewerbungsverfahren erneut eröffnet und der Kläger zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach wurde die Stelle an eine Mitbewerberin vergeben. Das vom Kläger angestrengte verwaltugnsgerichtliche Hauptsacheverfahren gegen diese Entscheidung blieb ebenso wie die Berufung erfolglos, da der Kläger nicht ein zweites Mal vorläufigen Rechtsschutz beantragt hatte.
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Gericht: Thüringer Oberlandesgericht
Entscheidungsdatum: 26.06.2006
Aktenzeichen: 9 Verg 2/06
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Die Ausschreibung für das Los der Sprinkleranlage in der Anna-Amalia-Bibliothek wurde nach Beschwerde eines unterlegenen Mitbieters aufgehoben, da eine Beschränkung der ausgeschriebenen Bauleistung auf ein im Leistungsprofil genau fest gelegtes Hochdrucknebelsystem vergaberechtlich nicht gerechtfertigt ist.
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Gericht: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Entscheidungsdatum: 26.04.2006
Aktenzeichen: 360-4002.20-013/06-WE-S
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Eine bei der Auftragsvergabe von einer Hochdruck-Feinsprüh-Wasserlöschanlage unberücksichtigte Firma rügte, dass sie anderen Bewerbern gegenüber trotz einer ihrer Meinung nach ebenbürtigen Leistung benachteiligt wurde. Die Klassik Stiftung Weimar, die den Auftrag im Rahmen der Sanierung der Anna-Amalia-Bibliothek öffentlich ausgeschrieben hatte, hielt dagegen, dass die angebotene Leistung des Antragstellers von der geforderten Spezifikation abweiche, so dass die Auswahl zugunsten eines anderen Mitbewerbers getroffen wurde. Daraufhin stellte die nicht berücksichtigte Firma einen Antrag zur Aufhebung der Vergabe. Dieser wurde von der Vergabekammer Thüringen mit der Begründung abgelehnt, dass die Stiftung zur Verwendung eines Leitfabrikates berechtigt war.
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Gericht: Verwaltungsgericht Würzburg
Entscheidungsdatum: 4.11.2005
Aktenzeichen: W 1 E 05.918
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Antragssteller wehrt sich gegen die Einstellung eines Mitbewerbers für den höheren Dienst an einer Universitätsbibliothek wegen Mängel im Bewerbungsverfahren. Gerügt wurden u.a. die unklare Formulierung der Einstellungsvoraussetzungen in der Stellenausschreibung, die unzulänglich gewährte Akteneinsicht sowie die zu spät erteilte Absage.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 19.01.2005
Aktenzeichen: VII-Verg 58/04
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Nach der Vergabe eines Auftrages zur Massenentsäuerung an ein Konkurrenzunternehmen, beharrte einer der an der Ausschreibung teilgenommenen Betriebe darauf, der besser geeignete Kandidat zu sein. Er wollte die Vergabe des Auftrages an ihn vor Gericht durchsetzen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss der zuständigen Vergabekammer wurde zurückgewiesen.
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Gericht: Bundeskartellamt Bonn
Entscheidungsdatum: 30.07.2004
Aktenzeichen: VK 3 - 86/04
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Im vorliegenden Nachprüfungsantrag rügt die Antragstellerin einen Vergaberechtsverstoß und wendet sich gegen die Vergabe eines Auftrags an den beigeladenen Mitbewerber, der das preislich günstigste Angebot abgegeben hatte. Ausgangspunkt ist die Ausschreibung der Antragsgegnerin über die Vergabe eines Rahmenvertrags über Konservierungsleistungen durch Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut. Der Antrag wird vom Bundeskartellamt zurückgewiesen.
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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 14.11.1991
Aktenzeichen: 8 AZR 145/91
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Klägerin ist beim Bibliotheks- und Informationssystem (BIS) der Universität Oldenburg angestellt und hat sich auf eine öffentlich ausgeschriebene, stellvertretende Leitungsstelle des BIS beworben. Diese Angestelltenstelle wird jedoch innerhalb des Bewerbungszeitraumes zur Unterbringung eines ehemaligen Soldaten gesperrt und in eine Beamtenstelle umgewandelt. Die Klägerin bezeichnet die Sperrung als rechtswidrig, da sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspräche und die geschlechtsspezifische Nichtberücksichtung ihr Persönlichkeitsrecht verletze. Die Klage wird in dritter Instanz vom BAG abgewiesen. Das beklagte Land habe gegenüber der Klägerin keine bestehende Pflicht verletzt, da es sich nicht um den Verlust eines vertraglich bereits festgelegten Arbeitsplatzes handele. Auch eine geschlechtsspezifische Benachteiligung läge nicht vor, da die Sperrung der Stelle alle Bewerber ungeachtet ihres Geschlechts beträfe.
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