Gericht: Verwaltungsgerichtshof München
Entscheidungsdatum: 28.09.2018
Aktenzeichen: 6 ZB 18.1642
Entscheidungsart: Urteil
Instanzenzug:
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2018 – Au 2 K 18.938
eigenes Abstract: Eine Bibliothekarin in der Bundeswehrverwaltung hebt Klage gegen ihre abgelehnte Versetzung in ein Beamtenverhältnis an. Das Gericht lehnt die Klage ab, da sie das Höchstalter für die Berufung zur Beamtin (5o Jahre) überschritten hat.