Gericht: Verwaltungsgericht Münster
Entscheidungsdatum: 24.04.2007
Aktenzeichen: 1 K 464/06
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Universitätsbibliothek fordert von der Beklagten Schadensersatz für nicht zurückgebrachte Medien. Diese wurden allerdings nicht von der Beklagten selbst entliehen, da ihr Bibliotheksausweis gestohlen wurde. Das Gericht weist die Klage ab, da die Bibliothek versäumte, die Identität des Entleihers beim Ausleihvorgang zu prüfen, obwohl die Mehrfachentleihung gleicher Werke verdächtig war.
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Gericht: Verwaltungsgericht Minden
Entscheidungsdatum: 02.12.2004
Aktenzeichen: 9 K 5182/03
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Benutzer der Stadtbibliothek, dessen Bibliotheksausweis abgelaufen war, verlängerte auch weiterhin seine entliehenen Medien, u. a. einige Fernleihen. Er wurde mehrmals auf die notwendige Verlängerung seines Ausweises hingewiesen, führte diese jedoch nicht durch. Nach Ablauf von drei Monaten wurde der Ausweis durch die Bibliothek gesperrt. Daraufhin konnte der Kläger keine weiteren Verlängerungen mehr vornehmen, so dass Säumnisgebühren anfielen. Gegen den erlassenen Gebührenbescheid erhob der Benutzer eine Klage, die vor Gericht erfolglos blieb.
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Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg
Entscheidungsdatum: 24.04.1992
Aktenzeichen: 7 K 1789/90
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein ehemals wissenschaftlicher Universitätsmitarbeiter legt Klage gegen einen Rückgabebescheid der Hochschulbibliothek mit der Begründung ein, dass er die Bücher, die an seinem Arbeitsplatz in einem Handapparat aufgestellt waren, zu dienstlichen Zwecken benötigte und nicht wirksam gegen Zugriffe durch Dritte schützen konnte. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Kläger für die Kosten der Bearbeitung und Ersatzbeschaffung aufkommen müsse, da ihn das Arbeitsverhältnis nicht von seinen Pflichten gegenüber der Bibliothek entbindet.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 26.09.1984
Aktenzeichen: 6 L 870/84
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Aufgrund von wiederholter, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Büchern aus dem Präsenzbestand soll ein Bibliotheksnutzer von der Benutzung einer Fachhochschulbibliothek ausgeschlossen werden. Gegen diesen Ausschlussbescheid klagt der Nutzer. Die Klage wird abgewiesen, da das öffentliche Interesse an der Nutzung des Präsenzbestandes wichtiger ist als sein privates Interesse an der Bibliotheksbenutzung.
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