Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.10.2004
Aktenzeichen: 3 CE 04.2770
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract:
Die Antragstellerin, mit einer zu 50 v.H. anerkannten Schwerbehinderung, bewarb sich auf eine Referendarstelle für den höheren Bibliotheksdienst, wurde jedoch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Stattdessen wurde eine Mitbewerberin eingestellt, die im Wesentlichen die gleiche Eignung aufwies, jedoch zusätzlich eine Promotion aufweisen konnte. In der Vorinstanz wurde die Beschwerde der Antragstellerin auf Zulassung abgelehnt.
Der Verwaltungsgerichtshof hebt diesen Beschluss auf und entscheidet, dass die Bewerbung der Antragstellerin erneut geprüft werden muss, bevor die Mitbewerberin eingestellt werden kann.