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Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 23.07.1965

Aktenzeichen: VII C 196.64

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Kandidat, der durch das zweite juristische Staatsexamen gefallen ist, klagt auf Aufhebung der Prüfungsentscheidung. Er führt an, er sei gegenüber anderen Prüflingen bei der Vorbereitung seines mündlichen Aktenvortrags erheblich benachteiligt worden, da er die Bibliothek aufgrund unzulänglicher Öffnungszeiten am Wochenende nicht nutzen konnte. Nach Klageabweisung in den Vorinstanzen wurde der Revision beim Bundesverwaltungsgericht stattgegeben. Damit erhält die Kläger die Möglichkeit, die mündliche Prüfung zu wiederholen.

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