Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 12.06.2008
Aktenzeichen: 29 A 63.08
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen einen Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, mit dem ein Bestand militärhistorischer Bücher dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wurde. Der Bund behauptet, dass er gemäß Art. 21 Einigungsvertrag selbst Eigentümer der Bücher geworden sei. Das Gericht bestätigt diese Rechtsauffassung.
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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsdatum: 14.07.1959
Aktenzeichen: 2 BvF 1/58
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Im Wege einer abstrakten Normenkontrolle befasst sich das Bundesverfassungsgericht auf Antrag mehrerer Bundesländer mit der Frage, ob das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Bundesrat hatte zuvor mehrfach aus politischen und verfassungsrechtlichen Gründen seine Zustimmung zur Überführung des Preußisches Kulturbesitzes, darunter die ehemals Preußische Staatsbibliothek, in eine bundesunmittelbare Stiftung verweigert. Gemäß Art. 135 Grundgesetz ist die Errichtung der Stiftung jedoch auch ohne Zustimmung des Bundesrates verfassungsgemäß, da der Bundesgesetzgeber eine durch ein überwiegendes Bundesinteresse gerechtfertigte Regelung getroffen hat. Auch liegt der Vorteil einer Stiftung gegenüber der Überführung auf den Bund darin, dass an einer Stiftung Bund und Länder gleichermaßen beteiligt sind.
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