Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum: 04.08.2006
Aktenzeichen: 3 CE 05.3369
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde ein Antrag einer behinderten Bibliotheksoberrätin abgewiesen. Der Fall beschäftigte sich mit der Umsetzung der genannten Oberrätin von einer Teilbibliothek zur Hauptstelle. Dies wurde durch das erhöhte Arbeitsaufkommen und eine verstärkte Dienstaufsicht über die Antragsstellerin begründet.
Aufgrund ihrer Behinderung von 30 Prozent wurde sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wegen der Unzumutbarkeit des Anfahrtsweges und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten klagte die Antragsstellerin.
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Gericht: Verwaltungsgericht München
Entscheidungsdatum: 21.11.2005
Aktenzeichen: M 5 E 05.1438
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksoberrätin legt Widerspruch gegen ihre Umsetzung von einer Außenstelle der Bibliothek der TU München in die Stammbibliothek ein. In ihrer Begründung gab sie an, dass der neue Arbeitsplatz für sie schwer zu erreichen und nicht ihren gesundheitlichen Bedürfnissen gemäß eingerichtet sei. Zudem entsprechen die neuen Arbeitsanforderungen nicht ihrer ursprünglichen Tätigkeit als Fachreferentin. Die vorgebrachten Gründe gegen die Umsetzung wurden vom Gericht nicht anerkannt, das darüber hinaus ausführte, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht in Bezug auf die körperlichen Einschränkungen der Antragstellerin nachgekommen ist.
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