HAW Hamburg HAW Hamburg

Archiv für das Tag 'Videoüberwachung'

Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW

Entscheidungsdatum: 08.05.2009

Aktenzeichen: 16 A 3375/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Studenten der Rechtswissenschaft klagten gegen die Videoüberwachung in der Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts in Münster. Zur Prävention gegen Diebstahl und Bestandsbeschädigung ließ die Beklagte vier Videokameras in zwei Bibliotheksräumen, die nicht permanent beaufsichtigt waren, installieren. Im Berufungsverfahren wird das erstinstanzliche Urteil bestätigt, nach dem die Bibliothek die Räume mit Vidoekameras überwachen, aber die Aufnahmen nur bei einem konkreten Anlass speichern darf.

Volltext »

Gericht: Verwaltungsgericht Münster

Entscheidungsdatum: 19.10.2007

Aktenzeichen: 1 K 367/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Drei Studenten forderten in ihrer Klage die Abschaltung der Videoüberwachung an drei Stellen der Hochschule. Während des Verfahrens wurden die Kameras, bis auf eine in der kommunalwissenschaftlichen Bibliothek abgeschaltet. Die Klage auf generelle Abschaffung der Videoüberwachung wurde abgewiesen. Das Gericht erlaubte dem Beklagten auch weiterhin die Überwachung der Bibliothek, da dies der Wahrnehmung des Hausrechts diene. Die Speicherung der Überwachungsdaten wurde hingegen verboten, dies sei bloß bei „konkreter Gefahr“ erlaubt.

weitere Informationen:
„Uni Münster baut Videokameras wieder ab“, taz-Artikel von Dirk Eckert vom 11.04.2006

Volltext »

Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 26.09.2006

Aktenzeichen: AZ 6 PB 10/06

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Nachdem ein Bibliotheksmitarbeiter der TU Berlin bereits in zwei Instanzen erfolgreich die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei der Neuinstallation von Videoüberwachungsanglagen gerichtlich festgestellt hat, rief die beteiligte Bibliothek das Bundesveraltungsgericht an. Dies wies die Beschwerde ab, da es wie die Vorinstanzen von einer objektiv-finalen Betrachtungsweise ausgeht, bei der nicht die subjektiv geplante Nutzung, sondern die objektiv mögliche Verwendungsweise ausschlaggebend und damit eine Überwachung des Bibliothekspersonals durch die Videokameras nicht auszuschließen ist.

Volltext »

Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 28.02.2006

Aktenzeichen: 60 PV 19.05

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Im zentralen Bibliotheksneubau der TU Berlin wurden Kameras zur Überwachung der Fluchtwege, des Lesesaals, der Benutzer- und des Diensteinganges installiert. Der Antragssteller, ein Bibliotheksmitarbeiter, sah sich in seinem Mitbestimmungsrecht mangels fehlender Anhörung verletzt. Dem Antragssteller wurde in erster und zweiter Instanz Recht gegeben, da ein Mitbestimmungstatbestand auch dann vorliegt, wenn die technischen Einrichtungen objektiv zur Überwachung der Mitarbeiter geeignet sind. Die subjektiven Zielsetzungen der Dienststelle sind dagegen nicht maßgeblich.

Volltext »

Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 11.02.2005

Aktenzeichen: 60 A 34.04

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Anlässlich der Videoüberwachung in der neu errichteten Universitätsbibliothek verlangt der Antragsteller, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Er sieht sein Mitbestimmungsrecht verletzt, da die Videokameras dokumentieren können, welcher Mitarbeiter wann den Lesesaals oder das Dienstgebäude betritt oder verlässt.

Volltext »