Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Entscheidungsdatum: 05.10.2009
Aktenzeichen: 2 A 10243/09
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Der Kläger, Besitzer eines Verlags für Kartenwerke, fordert aufgrund seiner Abgabe von einem Pflichtexemplar bei der Stadtbibliothek Trier eine Erstattung der Herstellungskosten. Die Bibliothek lehnt die Annahme des Pflichtexemplares und somit auch die Kostenerstattung ab, mit der Begründung, dass das Werk nicht sammlungsrelevant sei, obgleich der Verleger die Annahme seines Werkes einfordert. Das Verwaltungsgericht Trier lehnt die Klage ab, da das Werk nicht abgabepflichtig ist. Die Berufung wird vom OVG Rheinland-Pfalz ebenfalls zurückgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.
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Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:13.12.1989
Aktenzeichen: 1 UE 1384/84
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksrätin, ehemalige Fachreferentin in der Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel, klagt gegen ihren Dienstherrn auf amtsangemessene Beschäftigung, nachdem sie in die städtische Verwaltungsbibliothek umgesetzt wurde. Die Klägerin behauptet, die ihr übertragenen Aufgaben seien keine wissenschaftliche Tätigkeit und für ihre Eingruppierung eine unterwertige Beschäftigung. Für die Beklagte liegt jedoch in der Umsetzung die einzige Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung der Klägerin, nach dem die Murhardsche Bibliothek vom Land Hessen übernommen wurde. Die Klage wird in erster und zweiter Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass die städtische Verwaltungsbibliothek als wissenschaftliche Bibliothek anzusehen sei und dem Dienstherrn ein weites Organisationsermessen bei der Übertragung neuer Dienstaufgaben zustehe, sofern diese dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen.
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