Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach
Entscheidungsdatum: 19.06.2007
Aktenzeichen: AN 1 K 07.00155
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine pensionierte Bibliotheksamtsfrau, die zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer bayerischen Universitätsbibliothek zunächst auf Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages arbeitete, klagt gegen die Festsetzung ihrer Besorgungsverzügung und verlangt, dass auch ihre Beschäftigung als Angestellte als ruhegaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.10.1992
Aktenzeichen: XII ZB 132/90
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: In Folge einer Ehescheidung kommt es zu einem Versorgungsausgleich zu Lasten der Ehefrau, die bei der Stiftung “Hamburger Öffentliche Bücherhallen” beschäftigt war. Fraglich ist, ob die strittigen Versorgungsanwartschaften von der Stadt Hamburg oder von der privatrechtlichen Stiftung gewährt werden. Nach Meinung der Revisionsinstanz richten sich die Versorgungsanrechte der Bibliothekarin gegen die Stiftung selbst als privatrechtlichen Versorgungsträger, so dass ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Anwendung findet.
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