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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 01.06.2023

Aktenzeichen: 4 D 94/20.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0601.4D94.20NE.00

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: In dem Verfahren vor dem OVG Münster hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, um in einem Normenkontrollantrag feststellen zu lassen, dass § 1 Abs. 1 Nr. 11 Bedarfsgewerbeordnung NRW rechtswidrig sei. Diese Norm gestattet Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen an Sonn- und Feiertagen Arbeiternehmer bis zu sechs Stunden zu beschäftigen. Das Gericht wies die Klage ab, u.a mit der Begründung, dass ein sonntäglicher Bibliotheksbesuch gerade zur Verwirklichung der Zweckbestimmung der Feiertage als Tage der Arbeitsruhe diene, da Bibliotheken ihren Besuchern einen niederschwellig zugänglichen Raum zur individuellen Gestaltung des Sonntags zur seelischen Erhebung zur Verfügung stellen.

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Gericht: VG Köln

Entscheidungsdatum: 14.02.2023

Aktenzeichen: 7 K 274/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0214.7K274.22.00

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Während der COVID-19-Pandemie verlangt ein ungeimpfter Kläger Zugang zur Stadtbibliothek sowie die anteilige Rückerstattung des geleisteten Nutzungsentgelts. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da die temporäre Beschränkung des Zugangs zur Stadtbibliothek als eine rechtmäßige und verhältnismäßige Einschränkung aus Gründen des Infektionsschutzes zu beurteilen ist.

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Gericht: VG Ansbach

Entscheidungsdatum: 20.05.2022

Aktenzeichen: AN 18 S 22.01299

ECLI: ECLI:DE:VGANSBA:2022:0520:AN18S22.01299.00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Während der COVID19Pandemie waren Besucher in der kommunalen Stadtbücherei zum Tragen einer FFP2-Maske auf Grundlage des Hausrechts verpflichtet. Darin sah eine Bibliotheksnutzerin u.a. eine ungerechtfertigte Einschränkung ihres Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und begehrt einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies ihren Antrag ab, da die Maskenpflicht insbesondere in Hinblick auf vulnerable Personengruppen angemessen war, auch wenn die Anordnung der Bibliothek über die Vorgaben des zu der Zeit geltenden Infektionsschutzgesetzes hinausging.

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Gericht: BayVGH

Entscheidungsdatum:
20.04.2022

Aktenzeichen: 4 ZB 22.629

ECLI: ECLI:DE:BAYVGH:2022:0420.4ZB22.629.00

Entscheidungsart:
Beschluss

Eigenes Abstract: Ein Nutzer der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg klagt gegen einen Gebührenbescheid. Während der Covid-19-Pandemie hatte er fünf Medien ausgeliehen, deren Ausleihfrist zunächst automatisch verlängert wurde, da der Präsenzbetrieb von Bibliotheken zwischenzeitlich aufgrund der Covid-19-Pandemie landesweit untersagt war. Der Kläger gab seine ausgeliehenen Medien jedoch deutlich nach Ablauf des neuen Leihfristendes zurück und mehrere Wochen, nachdem die Bibliothek wieder öffnen durfte. Im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, dass die Bibliothek die Säumnis- und Bearbeitungsgebühren zurecht erhoben hat und ihren Informationspflichten zur geänderten Leihfrist hinreichend nachgekommen ist.

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Gericht: Oberlandesgericht Nürnberg

Entscheidungsdatum: 11.05.2021

Aktenzeichen: 3 U 3129/19

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Hamburger Zeitschriftenvertrieb klagt gegen einen Lesezirkel, der in Bayern Zeitschriftenhefte an kommunale Bibliotheken vermietet. Der Kläger wendet sich u.a. dagegen, dass die Zeitschriftenhefte in den Bibliotheken verbleiben und ihre Schutzumschläge entfernt werden. Nach Ansicht des Gerichts ist der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken grundsätzlich erlaubt.

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Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 09.03.2021

Aktenzeichen: C‑392/19

ECLI: ECLI:EU:C:2021:181

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst streiten im Rahmen von Lizenzverhandlungen darüber, ob die Deutsche Digitale Bibliothek vertragsrechtlich verpflichtet werden kann, wirksame technische Maßnahmen gegen Framing bei der Anzeige von verlinkten Vorschaubildern auf ihrer Website zu ergreifen.

In den Vorinstanzen wurde die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek bestätigt, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten eingebettet werden könnten, nicht verletzt wird. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte beinhaltete, gab der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung an dem Europäischen Gerichtshof weiter. Dieser entscheidet, dass die geforderten technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing zulässig sind, da dies die einzige Weise ist, auf die Rechteinhaber ihre Zustimmun zum Framing verweigern können.

 

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Gericht: VG München

Entscheidungsdatum: 29.10.2020

Aktenzeichen: M 17 E 20.4617

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Der Antragssteller forscht in der „Monacensia“, einem Haus, dass das Literaturarchiv der Stadt München sowie eine Forschungsbibliothek zur Geschichte und dem kulturellen Leben Münchens vereint. Mit seinem Antrag möchte er erreichen, das die Obergrenze für Kopien (25 Stück) aufgehoben sowie die Außerkraftsetzung der Gebührenordnung für die Herstellung von Kopien. Die Monacensia gibt an, Ausnahmen zu gestatten, wenn ein Editionsvorhaben besteht oder die Forschenden zu weit entfernt wohnen, sodass es unzumutbar wäre, Recherchen vor Ort durchzuführen, beides trifft nicht auf den Antragssteller zu. Das Gericht lehnt den Antrag ab.

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Gericht: VG München

Entscheidungsdatum: 09.10.2020

Aktenzeichen: M 7 S 20.4452

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Gegen den Antragssteller ist ein temporäres Hausverbot verhängt, da er in der Stadtbibliothek seinen Mund-Nasen-Schutz zunächst falsch und dann nicht meht trug. Zudem weigert er sich, den Anweisungen des Bibliothekspersonals Folge zu leisten, die ihn bitten, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen oder die Bibliothek zu verlassen. Der Antragssteller möchte mit dem Antrag die Aufhebung des temporären Hausverbots erwirken. Das Verwaltungsgericht München lehnt diesen Antrag ab.

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Gericht: Verwaltungsgericht Gießen

Entscheidungsdatum: 11.08.2020

Aktenzeichen: 3 L 2412/20.GI

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Student der Rechtswissenschaften stellt einen Antrag, um die COVID-19-Maßnahmen seiner Hochschule aufzulösen: Genauer gesagt die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs, die Öffnung der juristischen Bibliothek und den Zugang zur Sportanlage. Das Gericht entschied, das der Antrag unbegründet ist und der Student die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

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Gericht: VG Berlin

Entscheidungsdatum: 25.02.2020

Aktenzeichen: 28 K 130.17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Bibliotheksinspektorin, die nach längerer Krankheit wegen Berufsunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, verklagt ihren Arbeitgeber, die krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen  Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen. Da sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung hatte, zwar Teilzeit beschäftigt zu sein, aber Vollzeit arbeitete und die Überstunden im Block als Freizeit zu nehmen, klärt das Verwaltungsgericht Berlin nun einerseits, wie viel Urlaubsanspruch besteht und ausgezahlt werden muss und andererseits die Frage, ob mit der Inanspruchnahme der Blockfreizeit der Urlaubsanspruch eines Jahres sinkt.

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