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Archiv für das Tag 'Internet'

Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 09.03.2021

Aktenzeichen: C‑392/19

ECLI: ECLI:EU:C:2021:181

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst streiten im Rahmen von Lizenzverhandlungen darüber, ob die Deutsche Digitale Bibliothek vertragsrechtlich verpflichtet werden kann, wirksame technische Maßnahmen gegen Framing bei der Anzeige von verlinkten Vorschaubildern auf ihrer Website zu ergreifen.

In den Vorinstanzen wurde die Auffassung der Deutschen Digitalen Bibliothek bestätigt, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten eingebettet werden könnten, nicht verletzt wird. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte beinhaltete, gab der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung an dem Europäischen Gerichtshof weiter. Dieser entscheidet, dass die geforderten technischen Schutzmaßnahmen gegen Framing zulässig sind, da dies die einzige Weise ist, auf die Rechteinhaber ihre Zustimmun zum Framing verweigern können.

 

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Gericht: Bundesgerichtshof

Entscheidungsdatum: 25.04.2019

Aktenzeichen: I ZR 113/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem es in erster Instanz abgelehnt wurde und in der Berufung die Deutsche Digitale Bibliothek bestätigt wurde, dass das Urheberrecht durch die Wiedergabe von ungeschützten Vorschaubildern, die auf andere Seiten kopiert werden könnten, nicht verletzt wird, entscheidet nun der Bundesgerichtshof erneut über das Urteil. Da die Entscheidung auch unionrechtliche Aspekte hat, legt der Bundesgerichtshof die Streitfrage als Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vor.
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Gericht: Kammergericht Berlin

Entscheidungsdatum: 18.06.2018

Aktenzeichen: 24 U 146/17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem in erster Instanz das Landgericht Berlin die Klage der DDB abgewiesen hat, entscheiden die Richter in der Berufung, im Kammergericht Berlin, im Sinne der DDB, und erklären, dass Framing das Urheberrecht nicht verletzt.
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Gericht: Landgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 25.07.2017

Aktenzeichen: 15 O 251/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Das Landgericht Berlin weist die Klage der DDB ab.
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Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 12.03.2008

Aktenzeichen: 2 B 131/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Mitarbeiter einer Landesbibliothek geht dagegen vor, dass seine Kontaktdaten (Name, Dienstbezeichung, dienstliche E-Mail-Adresse) auf der Internetseite der Bibliothek ohne sein Einverständnis veröffentlicht wurden. Die Klage wird im Revisionsverfahren abgewiesen. Ein Bediensteter einer Behörde hat keinen Anspruch, vom Publikumsverkehr ausgeschlossen zu werden. Es muss die Möglichkeit gegeben werden, Amtsträger kontaktieren zu können.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungsdatum: 10.09.2007

Aktenzeichen: 2 A 10413/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Oberbibliotheksrat klagt gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz aufgrund der Veröffentlichung seines Namens und E-Mailadresse im Internet. Der Kläger behauptet, anhand einer 2005 getroffenen Vereinbarung nicht für Publikumsverkehr zuständig zu sein.

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