Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 08.07.2026
Aktenzeichen: 5 B 451/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0708.5B451.25.00
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Autor Gerhard Wisnewski geht gerichtlich gegen die Stadtbücherei Münster vor, da diese auf seinem Werk „2024 – das andere Jahrbuch“ einen Hinweis mit folgendem Wortlaut angebracht hatte: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt.“ Während die Vorinstanz diese Maßnahme für rechtmäßig hielt, sieht das Oberverwaltungsgericht in dem Einordnungshinweis einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte des Autoren. Als Begründung wird angeführt, dass es nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Aufgaben einer Stadtbibliothek gehört, die zur Verfügung gestellten Medien inhaltlich negativ zu bewerten.