Gericht: VG München
Entscheidungsdatum: 29.10.2020
Aktenzeichen: M 17 E 20.4617
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Antragssteller forscht in der „Monacensia“, einem Haus, dass das Literaturarchiv der Stadt München sowie eine Forschungsbibliothek zur Geschichte und dem kulturellen Leben Münchens vereint. Mit seinem Antrag möchte er erreichen, das die Obergrenze für Kopien (25 Stück) aufgehoben sowie die Außerkraftsetzung der Gebührenordnung für die Herstellung von Kopien. Die Monacensia gibt an, Ausnahmen zu gestatten, wenn ein Editionsvorhaben besteht oder die Forschenden zu weit entfernt wohnen, sodass es unzumutbar wäre, Recherchen vor Ort durchzuführen, beides trifft nicht auf den Antragssteller zu. Das Gericht lehnt den Antrag ab.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Entscheidungsdatum: 08.03.2013
Aktenzeichen: Az. 2 M 2/13
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber des Weblogs Archivalia machte Auskunftsansprüche gegen das Stadtarchiv Stralsund geltend bezüglich des umstrittenen Verkaufs der historischen Bestände der Gymnasialbibliothek an einen Antiquar. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, da sich der Kläger mangels journalistisch-redaktioneller Aufbereitung seines Weblogs nicht auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch berufen kann. Dagegen legte er im Eilverfahren erfolglos Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein.
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Gericht: Verwaltungsgericht Greifswald
Entscheidungsdatum: 17.12.2012
Aktenzeichen: 2 B 1626/12
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Der Betreiber eines Weblogs wandte sich an die Pressestelle des Stadtarchivs Stralsund, das zuvor wertvolles Archivgut an einen Antiquar veräußert hatte, und verlangte detaillierte Informationen über den Verkauf. Dabei berief er sich auf seinen presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Stadtarchiv wollte hierüber jedoch auf Grund von bestehenden schutzwürdigen Interessen keine genauen Auskünfte erteilen. Daraufhin klagt der Weblog-Betreiber im Eilverfahren, um eine Verpflichtung des Stadtarchivs zur Auskunftserteilung zu erwirken.
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Gericht: Staatsgerichtshof Baden-Württemberg
Entscheidungsdatum: 26.07.2007
Aktenzeichen: GR 2/07
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Badenist das Eigentum einiger Kunst- und Kulturgüter ungeklärt. Zudem fehlen dem Haus Baden die Mittel, die Schlossanlage Salem weiterhin zu unterhalten. Deswegen streben beide Parteien einen Vergleich bezüglich der ungeklärten Eigentumsverhältnisse an. Verschiedene Handschriften der Landesbibliothek Baden-Württemberg sollen veräußert werden und aus deren Erlös soll eine Stiftung zur Unterhaltung der Schlossanlage Salem gegründet und finanziert werden. Die SPD-Fraktion des Landes beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsauschusses, durch welchen die Vorgehensweise der Landesregierung überprüft werden soll. Der Antrag der SPD-Fraktion ist zulässig, aber unbegründet, da er sich auf ein laufendes Verfahren der Landesregierung bezieht. Zudem sind einige Fragen des Antrages unzulässig.
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Gericht: Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße)
Entscheidungsdatum: 14.06.2007
Aktenzeichen: 4 K 54/07.NW
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Kläger, der ein privates Archiv mit dem Schwerpunkt der jüngeren deutschen Geschichte betreibt und zu diesem Zweck vom Stadtarchiv Ludwigshafen im 1. Klageantrag eine Kopie der Ehrenbürgerurkunde Adolf Hitlers fordert, verlangt im 2. Klageantrag, dass zukünftig seine selbstverlegten Publikationen ebenso wie andere Druckerzeugnisse in der Stadtteilbibliothek öffentlich ausgelegt werden.
Die Klage wird abgewiesen. Im Rahmen des Hausrechts und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes ist die Stadt berechtigt, private Publikationen von der Auslage auszuschließen, da ansonsten die Platzkapazitäten nicht ausreichen würden. Es ist nicht zu erkennen, dass die Druckerzeugnisse des Klägers vergleichbar zu anderen Blättern ortsbebezonge und aktuelle Informationen enthalten, die dem Informationsinteresse der örtlichen Bevölkerung entsprechen.
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Gericht: Landgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 17.05.2006
Aktenzeichen: 12 O 538/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Verein zur bürgerlichen Musikpflege, der im Jahr 2005 die wiedergefundene Partitur von Vivaldis Oper „Montezuma“ veröffentlicht hat, verlangt von dem Beklagten, der diese Oper aufgeführt hat, Auskunft und Schadensersatz. Das Libretto von Antonio Vivaldi galt bis zur Entdeckung im Archiv des Klägers, der nun Vervielfältigungen dieser Handschrift zum Verkauf anbietet, als verschollen,
Die Klage wird in erster Instanz abgewiesen.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Entscheidungsdatum: 19.01.2005
Aktenzeichen: VII-Verg 58/04
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Nach der Vergabe eines Auftrages zur Massenentsäuerung an ein Konkurrenzunternehmen, beharrte einer der an der Ausschreibung teilgenommenen Betriebe darauf, der besser geeignete Kandidat zu sein. Er wollte die Vergabe des Auftrages an ihn vor Gericht durchsetzen. Seine Beschwerde gegen den Beschluss der zuständigen Vergabekammer wurde zurückgewiesen.
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Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOblG)
Entscheidungsdatum: 27.10.2004
Aktenzeichen: FkBR 001/03
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Die Beteiligten streiten über die Notwendigkeit der Aufhebung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, die das Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 1943 aufgrund des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse bezüglich der Fürstlich Thurn und Taxis’schen Hofbibliothek und des Fürstlich Thurn und Taxis’schen Zentralarchivs erlassen hat. 1943 wurde der Bayrischen Staatsbibliothek die Aufsicht über Bibliothek und Archiv vom Fideikommisssenat übertragen. Der jetzige Eigentümer möchte zur Kostensenkung der Universität Regensburg diese Aufgabe zuteilen. Der Fideikommisssenat hat mit Beschluss vom 8.12.2003 den Antrag abgewiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Regelung sei verfassungsgemäß. Die sofortige Beschwerde des Eigentümers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. Dezember 2003 wird im folgenden Urteil zurückgewiesen.
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Gericht: Bundeskartellamt Bonn
Entscheidungsdatum: 30.07.2004
Aktenzeichen: VK 3 – 86/04
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Im vorliegenden Nachprüfungsantrag rügt die Antragstellerin einen Vergaberechtsverstoß und wendet sich gegen die Vergabe eines Auftrags an den beigeladenen Mitbewerber, der das preislich günstigste Angebot abgegeben hatte. Ausgangspunkt ist die Ausschreibung der Antragsgegnerin über die Vergabe eines Rahmenvertrags über Konservierungsleistungen durch Massenentsäuerung von Bibliotheks- und Archivgut. Der Antrag wird vom Bundeskartellamt zurückgewiesen.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 07.05.1987
Aktenzeichen: I ZR 250/85
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Streitig ist die Kündbarkeit eines Archivvertrages über den Nachlass des Autors Ödön von Horvath mit der Beklagten, der Akademie der Künste in Berlin. Die Klägerin, Schwägerin des verstorbenen Schriftstellers, argumentiert, dass der Archivvertrag ein Leihvertrag sei, der nach über 20 Jahren seinen Zweck erfüllt habe. Die Beklagte hingegen behauptet, der Vertrag sei auf Dauer ausgelegt und somit unkündbar. Der Klage wird in der Revisionsinstanz stattgeben, da über die Dauer und Beendigung des Archivvertrages keine genauen Regelungen getroffen worden sind. Die Beklagte habe ausreichend Zeit gehabt, den Zweck der Überlassung des Nachlasses herbeizuführen.
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