Gericht: VG Berlin
Entscheidungsdatum: 25.02.2020
Aktenzeichen: 28 K 130.17
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksinspektorin, die nach längerer Krankheit wegen Berufsunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, verklagt ihren Arbeitgeber, die krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen. Da sie mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung hatte, zwar Teilzeit beschäftigt zu sein, aber Vollzeit arbeitete und die Überstunden im Block als Freizeit zu nehmen, klärt das Verwaltungsgericht Berlin nun einerseits, wie viel Urlaubsanspruch besteht und ausgezahlt werden muss und andererseits die Frage, ob mit der Inanspruchnahme der Blockfreizeit der Urlaubsanspruch eines Jahres sinkt.
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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Entscheidungsdatum: 10.11.2016
Aktenzeichen: C‑174/15
ECLI: ECLI:EU:C:2016:856
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Bundesgerichtshof
Entscheidungsdatum: 20.03.2013
Aktenzeichen: I ZR 84/11
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: In dem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als rechtsfähiger Verein gegen 16 Bundesländer als Träger diverser Hochschuleinrichtungen hat das OLG München mittels Gesamtvertrag die Höhe und Berechnung der Vergütung in Bezug auf § 52a UrhG festgesetzt. Beide Parteien haben gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt. Der BGH hat das Urteil des OLG München aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Der BGH billigte einige ausgehandelte Vertragspunkte nicht und sah die festgesetzte Berechnung und Höhe der Vergütung eher kritsch.
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Gericht: Oberlandesgericht München
Entscheidungsdatum: 24.03.2011
Aktenzeichen: 6 WG 12/09
Entscheidungsart: Urteil
Eigenes Abstract: In dem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als rechtsfähiger Verein gegen 16 Bundesländer als Träger diverser Hochschuleinrichtungen wird über die in § 52a UrhG genannte Vergütung verhandelt. Laut des Paragraphen dürfen Hochschulen Teile urheberrechtlich geschützter Werke ihren Studenten unter bestimmten Bedingungen zugänglich machen, wenn dafür eine angemessene Vergütung gezahlt wird. Die Berechnung und die Höhe der jeweiligen Vergütung haben sich bisher jedoch als schwierig erwiesen, da hierüber keine vertraglichen Regelungen geschlossen wurden. Die Klägerin klagt nun vor dem OLG auf Festsetzung eines Gesamtvertrages für eine angemessene Vergütung. Das OLG hat die Revision als Rechtsmittel zugelassen.
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Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsdatum: 30.01.1964
Aktenzeichen: 4 AZR 58/63
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Bibliotheksmitarbeiterin, ohne bibliothekarische Ausbildung, klagt gegen ihren Arbeitgeber, für die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe. In der ersten Instanz wurde ihre Klage abgelehnt, in der Berufung wurde der Klägerin Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht hebt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (der Berufungsinstanz) auf. Volltext »