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Jahresarchiv für 2017

Gericht: Bundeskartellamt

Entscheidungsdatum: 29.12.2017

Aktenzeichen: VK 2-146/17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Bei der Vergabe für eine Bestellsoftware für Fachliteratur hat einer der beteiligten Bieter Klage wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz durch die ausschreibender Firma erhoben. Zusätzlich auch gegen die Wertung der eingegangenen Angebote. Das Bundeskartellamt hat diese Klage abgelehnt.
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Gericht: Vergabekammer Rheinland

Entscheidungsdatum: 21.12.2017

Aktenzeichen: VK VOL 23/17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Ein Konsortium aus Hochschulbibliotheken hat einen Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten sog. Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur für ihren Bibliotheksverbundes europaweit ausgeschrieben. Eine nicht berücksichtigte Firma erhob gegen das Ausschreibungsverfahren Beschwerde im Vergabegericht Rheinland. Das Gericht hat die Beschwerde zugelassen
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Gericht: Landgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 25.07.2017

Aktenzeichen: 15 O 251/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Das Landgericht Berlin weist die Klage der DDB ab.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 06.07.2017

Aktenzeichen: 36 K 22.16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Eine Lehrerin leiht beim Medienforum Berlin eine DVD aus, zeigt diese im Unterricht und wirft sie noch am selben Tag in den Rückgabecontainer. Das Medienforum mahnt, dass zwar die Hülle, nicht aber die DVD abgegeben wurde. Durch einen Scanfehler wurde sie aber schon vom Konto verbucht. Die Lehrerin meldet zurück, dass sie die DVD überall gesucht habe, aber nicht mehr gefunden hat. Sie leitet die Mahnung zur Ersatzbeschaffung (255,00€) ein. Derweil wird das Konto der Lehrerin zur Ausleihe gesperrt. Vor Gericht verlangt die Bibliothek nun die Zahlung der Gebühren, die Lehrerin möchte die Klage der Bibliothek fallen lassen und erhebt Widerklage zur Freischaltung ihres Nutzerkontos. Das Gericht legt fest, dadurch das die Bibliothek nicht beweisen kann, das die DVD nicht abgegeben wurde, die Zahlung der Gebühren fallen zu lassen und die Lehrerin wieder zur Ausleihe zu zulassen.
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Gericht: Verwaltungsgericht Frankfurt

Entscheidungsdatum: 17.05.2017

Aktenzeichen: 4 K 3083/16.F

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Verlag klagt gegen einen Bescheid einer Bibliothek, die die Abgabe von drei lizensierten Werken in fremdsprachigen Übersetzungen fordert. Der Verlag ist der Ansicht, da er die Werke nicht herausgibt, ist er nicht für die Abgabe verantwortlich. Da der Verlag aber das ursprünglichen Verbreitungsrechts besittzt, ist er durch das Gesetz zur Ablieferung der Übersetzungen verpflichtet. Das Gericht weist die Klage ab.
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