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Urteile in der Kategorie 'Landesbibliothek'

Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 07.01.2011

Aktenzeichen: 61 K 20.10 PVL

Dokumenttyp: Beschluss

eigenes Abstract: Der Personalrat führt unter den Bibliotheksmitarbeitern eine Befragung zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit durch. Die Ergebnisse will er im Intranet veröffentlichen. Der Leiter der Benutzungsabteilung untersagt den Bibliotheksmitarbeitern, die dazu ausgegebenen Fragebögen auszufüllen. Darin sieht der Personalrat eine Behinderung seines Informationsbeschaffungsrechts und möchte dies gerichtlich feststellen lassen. Die Anträge bleiben ohne Erfolg, da der Personalrat grundsätzlich über die Dienststellenleitung informiert wird und ihm kein Recht zur Selbstinformation zusteht.

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Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

Entscheidungsdatum: 24.11.2009

Aktenzeichen: 11 U 40/09

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Im Berufungsverfahren geht der wissenschaftlicher Verlag Ulmer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes weiter gegen die elektronischen Leseplätze in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt vor, an denen die Bibliotheksbesucher eingescannte Werke des Verlages einsehen, ausdrucken und auf USB-Sticks speichern können. Das Gericht entschied, dass die Bibliothek nach § 52b UrhG die Werke des Verlages digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung stellen darf, auch wenn der Verlag zuvor einen vertraglichen Lizenzerwerb für die elektronische Fassung dieser Werke angeboten hatte. Die Bibliotheksbesucher dürfen indes keine Ausdrucke anfertigen und Kopien auf externen Speichermedien ablegen.

weitere Informationen:
ZEIT ONLINE vom 04.12.2009
heise online vom 02.12.2009

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungsdatum: 05.10.2009

Aktenzeichen: 2 A 10243/09

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Der Kläger, Besitzer eines Verlags für Kartenwerke, fordert aufgrund seiner Abgabe von einem Pflichtexemplar bei der Stadtbibliothek Trier eine Erstattung der Herstellungskosten.  Die Bibliothek lehnt die Annahme des Pflichtexemplares und somit auch die Kostenerstattung ab, mit der Begründung, dass das Werk nicht sammlungsrelevant sei, obgleich der Verleger die Annahme seines Werkes einfordert. Das Verwaltungsgericht Trier lehnt die Klage ab, da das Werk nicht abgabepflichtig ist. Die Berufung wird vom OVG Rheinland-Pfalz ebenfalls zurückgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.

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Gericht: Landgericht Frankfurt a.M.

Entscheidungsdatum: 13.05.2009

Aktenzeichen:2-06 O 172/09

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes verlangt der Verlag Ulmer ein Verbot, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt seine Werke digitalisiert und den Bibliotheksbesuchern an elektronischen Lesesplätzen zur Verfügung stellt. In erster Instanz wurde auf Grundlage der §§ 52b und 53 UrhG entschieden, dass die Digitalisierung und Bereitstellung der Bücher an elektronischen Leseplätzen rechtmäßig sei und dies durch ein Lizenzangebot von Seiten des Verlages nicht aufgehoben werden könne. Des weiteren sei es gestattet, die digitalisierten Werke auf der Homepage der Bibliothek zu bewerben, da dort keinerlei Verlinkungen zum Text besteht. Auch der Ausdruck von Teilen des Texts sei rechtmäßig, jedoch nicht das Vervielfältigen auf externen Speichermedien.

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Gericht: Verwaltungsgericht Trier

Entscheidungsdatum: 21.01.2009

Aktenzeichen: 5 K 698/08.TR

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Der Kläger betreibt einen Verlag, der aufwendig handgefertigte Reproduktionen anfertigt. Jeweils ein Exemplar eines Atlas‘ wurden vom Kläger bei der Bibliothek abgeliefert. Der Kläger stellte einen Antrag zur Bezuschussung der Herstellungskosten nach § 14 Abs. 5 LMG Rheinland-Pfalz . Die Stadtbibliothek Trier verzichtete in Folge dessen auf die Ablieferung der Pflichtexemplare und bat den Kläger, die Werke wieder abzuholen. Dagegen legte der Kläger gerichtlichen Widerspruch ein. Die Klage wurde abgewiesen, da nach § 14 Abs. 1 LMG Rheinland-Pfalz nur Werke abgeliefert werden müssen, die eine höhere Auflage als 10 Exemplare haben.

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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 12.06.2008

Aktenzeichen: 29 A 63.08

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen einen Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, mit dem ein Bestand militärhistorischer Bücher dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wurde. Der Bund behauptet, dass er gemäß Art. 21 Einigungsvertrag selbst Eigentümer der Bücher geworden sei. Das Gericht bestätigt diese Rechtsauffassung.

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Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Entscheidungsdatum: 08.05.2008

Aktenzeichen: 1 S 2914/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Bibliotheksnutzer klagt auf Feststellung, dass die polizeiliche Beschlagnahme eines Films aus seiner Kamera rechtswidrig war. Er hatte in der Badischen Landesbibliothek eine andere Bibliotheksnutzerin, mit der er zuvor eine verbale Auseinandersetzung wegen eines Leseplatzes hatte, gegen deren Willen fotografiert. Die hinzugerufene Polizei beschlagnahmte daraufhin den Film des Klägers. Das in erster Instanz angerufene Verwaltungsgericht und auch das Berufungsgericht im vorliegenden Urteil stellten fest, dass das Fotografieren einer Bibliotheksnutzerin im Lesesaal gegen dass allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen kann und dass die Beschlagnahme der Filmrolle rechtmäßig war.

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Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 12.03.2008

Aktenzeichen: 2 B 131/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Mitarbeiter einer Landesbibliothek geht dagegen vor, dass seine Kontaktdaten (Name, Dienstbezeichung, dienstliche E-Mail-Adresse) auf der Internetseite der Bibliothek ohne sein Einverständnis veröffentlicht wurden. Die Klage wird im Revisionsverfahren abgewiesen. Ein Bediensteter einer Behörde hat keinen Anspruch, vom Publikumsverkehr ausgeschlossen zu werden. Es muss die Möglichkeit gegeben werden, Amtsträger kontaktieren zu können.

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Gericht: Oberlandesgericht Köln

Entscheidungsdatum: 21.12.2007

Aktenzeichen: 81 Ss 111/07

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein angeklagter Universitätsprofessor, der wertvolle Altbestände aus einer Hochschulbibliothek entwendet und weiterveräußert hatte und deshalb wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten strafrechtlich verurteilt wurde, legt Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.
Seine Rüge, in seinem Beweisantragsrecht verletzt worden zu sein, wird zurückgewiesen, da sich die gerichtliche Pflicht zur Beweiserhebung nicht aufs Geratewohl angestellte Vermutungen des Angeklagten erstreckt. Das Gericht führt weiterhin aus, dass es Buchkäufern auf einer Antiquariatsauktion normalerweise nicht gleichgültig ist, ob sie das Eigentum an den ersteigerten Werken erwerben.

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Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Entscheidungsdatum: 10.09.2007

Aktenzeichen: 2 A 10413/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Oberbibliotheksrat klagt gegen das Bundesland Rheinland-Pfalz aufgrund der Veröffentlichung seines Namens und E-Mailadresse im Internet. Der Kläger behauptet, anhand einer 2005 getroffenen Vereinbarung nicht für Publikumsverkehr zuständig zu sein.

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