HAW Hamburg HAW Hamburg

Jahresarchiv für 2001

Gericht: Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 29.08.2001

Aktenzeichen: 4 AZR 423/00

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine gelernte Buchhändlerin verklagte ihren Arbeitgeber, den gemeinnützigen Verein „Goethe Institut”, bei dem sie als Mediotheksassistentin beschäftigt war. Die Angestellte forderte eine höhere Eingruppierung nach VergGr. V c BAT , da ihre tatsächlichen Aufgaben nicht mit ihrer Stellenbeschreibung übereinstimmten.  Die Klage wurde in dritter Instanz abgewiesen. Streitentscheidend war u.a., dass die Mediothek im vorliegenden Fall mit einer Bibliothek gleichgesetzt wurde und damit auch die im Tarifvertrag geregelten speziellen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte in Büchereien einschlägig waren.

Volltext »

Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungsdatum: 26.07.2001

Aktenzeichen: 7 Sa 1813/00

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Der schwerbehinderte Kläger arbeitet seit 1991 in der Poststelle der TIB/UB Hannnover. Ab dem Jahre 1993 wurden zusätzliche Dienstpläne für einen Spät- und Sonnabenddienst eingerichtet. Im Zuge einer Dienstanweisung aus dem Jahre 1999 werden nun auch Mitarbeiter aus bislang unberücksichtigten Sachgebieten zum monatlichen Spätdienst eingeteilt. Der Personalrat stimmt dieser Änderung zu. Die Klage wird in zweiter Instanz abgewiesen, da das Direktionsrecht gilt und die schriftlichen Arbeitsbedingungen dem Kläger gemäß dem Nachweisgesetz vorliegen.

Volltext »