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Jahresarchiv für 2006

Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 29.11.2006

Aktenzeichen: 1 A 162.05

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:
Nachdem der Musik- und Notenverlag C.F. Peters aus Frankfurt/Main im Jahr 2004 einen Dauerleihvertrag mit der Stadtbibliothek Leipzig gekündigt hatte, ließ er mehrere wertvolle Materialien vom Auktionshaus Christie’s nach Berlin verbringen. Als daraufhin die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Verfahren zur Eintragung von 206 Medieneinheiten aus der Musikbibliothek Peters in das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ nach dem Kulturgutschutzgesetz eingeleitet hat, geht der Verlag vor Gericht. Seine Klage wurde in zwei von drei Punkten abgewiesen.

weitere Informationen:
Meldung „Entscheidung zum Kulturschutzgesetz“, kostenlose-urteile.de vom 02.12.2006

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Gericht: Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 18.10.2006

Aktenzeichen: 7 AZR 419/05

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Aushilfsangestellte in der Zentralbibliothek für Medizin verklagte das Land Nordrhein-Westfalen wegen der unzulässigen Befristung ihres Arbeitsvertrages. Sie forderte die unbefristete Weiterbeschäftigung. Dem Antrag der Klägerin wurde in allen Instanzen bis zum hier vorliegenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts stattgegeben. Ein sachlicher Befristungsgrund nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) lag mit der vorläufigen Zuweisung der Haushaltsmittel nicht vor.

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Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 26.09.2006

Aktenzeichen: AZ 6 PB 10/06

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Nachdem ein Bibliotheksmitarbeiter der TU Berlin bereits in zwei Instanzen erfolgreich die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts bei der Neuinstallation von Videoüberwachungsanglagen gerichtlich festgestellt hat, rief die beteiligte Bibliothek das Bundesveraltungsgericht an. Dies wies die Beschwerde ab, da es wie die Vorinstanzen von einer objektiv-finalen Betrachtungsweise ausgeht, bei der nicht die subjektiv geplante Nutzung, sondern die objektiv mögliche Verwendungsweise ausschlaggebend und damit eine Überwachung des Bibliothekspersonals durch die Videokameras nicht auszuschließen ist.

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Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Entscheidungsdatum: 14.09.2006

Aktenzeichen: 1 Sa 161/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein schwerbehinderter Wirtschaftsinformatiker klagte gegen das Land Schleswig-Holstein. Er hatte sich dort vergeblich auf eine Stellenausschreibung als DV-Systembetreuer an der Fachhochschulbibliothek Flensburg beworben. Er wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, da zwischen Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertreter Einvernehmen darüber bestand, dass der Bewerber mangels fachlicher Eignung nicht eingeladen werden soll. Der Kläger forderte eine Entschädigung in Höhe von 11.000 €. Die Klage wurde abgewiesen.

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Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Entscheidungsdatum: 23.08.2006

Aktenzeichen: 12 Sa 141/05

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Mit abgeschlossener Ausbildung zur Diplom-Dokumentarin wurde die Klägerin von der Beklagen aus der anfänglichen Eingruppierung der Vergütungsgruppe V b in die Vergütungsgruppe IV b höhergruppiert. Diese Höhergruppierung rügte der Bundesrechnungshof, da die Klägerin keine Diplom-Bibliothekarin im Sinne des Klammerzusatzes des BAT ist. Daraufhin wurde die Klägerin rückgruppiert in die Vergütungsgruppe V b. Ihre Klage dagegen wurde vom Arbeitsgericht Karlsruhe abgewiesen. Die Klägerin legte Berufung ein und verlangte die Zahlung der Differenzbeträge der beiden Vergütungsgruppen mt 5%iger Verzinsung.

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Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 04.08.2006

Aktenzeichen: 3 CE 05.3369

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München wurde ein Antrag einer behinderten Bibliotheksoberrätin abgewiesen. Der Fall beschäftigte sich mit der Umsetzung der genannten Oberrätin von einer Teilbibliothek zur Hauptstelle. Dies wurde durch das erhöhte Arbeitsaufkommen und eine verstärkte Dienstaufsicht über die Antragsstellerin begründet.
Aufgrund ihrer Behinderung von 30 Prozent wurde sie mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Wegen der Unzumutbarkeit des Anfahrtsweges und der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten klagte die Antragsstellerin.

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Gericht: Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungsdatum: 26.06.2006

Aktenzeichen:
9 Verg 2/06

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Ausschreibung für das Los der Sprinkleranlage in der Anna-Amalia-Bibliothek wurde nach Beschwerde eines unterlegenen Mitbieters aufgehoben, da eine Beschränkung der ausgeschriebenen Bauleistung auf ein im Leistungsprofil genau fest gelegtes Hochdrucknebelsystem vergaberechtlich nicht gerechtfertigt ist.

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Gericht: Verwaltungsgericht München

Entscheidungsdatum: 31.05.2006

Aktenzeichen: M 13B DB 05.2117

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Bibliotheksobersekretärin beim Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe klagt gegen ihren Dienstherren wegen einer Disziplinarverfügung, die sie zur Einhaltung ihrer beamtlichen Pflichten ermahnt. Die Klägerin hatte sich im Verlauf ihrer Tätigkeit mehrfach verbal abfällig gegenüber der Leitung und den Mitarbeitern geäußert. Den verwaltungsinternen Arbeitsabläufen folgte sie allenfalls widerwillig, aber nie kommentarlos. Die Disziplinarverfügung ist rechtmäßig, die Klage wird abgewiesen.

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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 31.05.2006

Aktenzeichen: 70 A 5.06

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Mitglied des Personalrats beantragt die gerichtliche Feststellung, dass sein Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von ABM-Kräften in der Bibliothek verletzt worden ist. Der Antrag wird zurückgewiesen, da die ABM-Kräfte nicht als Angestellte in die Dienststelle der Beteiligten integriert wurden. Damit hatte die Bibliothek auch keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten. Außerdem führen die ABM-Kräfte keine dauerhaften Aufgaben der Bibliotheksmitarbeiter aus. Vielmehr entspricht das Bekleben der Bibliotheksbücher zu Sicherungszwecken sonstigen Arbeiten zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.

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Gericht: Landgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 17.05.2006

Aktenzeichen: 12 O 538/05

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Verein zur bürgerlichen Musikpflege, der im Jahr 2005 die wiedergefundene Partitur von Vivaldis Oper „Montezuma“ veröffentlicht hat, verlangt von dem Beklagten, der diese Oper aufgeführt hat, Auskunft und Schadensersatz. Das Libretto von Antonio Vivaldi galt bis zur Entdeckung im Archiv des Klägers, der nun Vervielfältigungen dieser Handschrift zum Verkauf anbietet, als verschollen,

Die Klage wird in erster Instanz abgewiesen.

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