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Urteile in der Kategorie 'Nationalbibliothek'

Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 11.10.2019

Aktenzeichen: 7 A 1364/17.Z

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Ein Verlag klagt gegen einen Bescheid einer Bibliothek, die die Abgabe von drei lizensierten Werken in fremdsprachigen Übersetzungen fordert. Der Verlag ist der Ansicht, da er die Werke nicht herausgibt, ist er nicht für die Abgabe verantwortlich. Da der Verlag aber das ursprünglichen Verbreitungsrechts besittzt, ist er durch das Gesetz zur Ablieferung der Übersetzungen verpflichtet. In der Vorinstanz wurde die Klage abgelehnt. Das hessische Verwaltungsgericht bestätigt dieses Urteil für zwei der drei übersetzten Titel, diese muss der Verlag abliefern. Da die bulgarische Übersetzung,  für das bulgarische Publikum stark verändert wurde, ist der Verlag nicht für eine Abgabe dieses Werkes verpflichtet.

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Gericht: Verwaltungsgericht Frankfurt

Entscheidungsdatum: 17.05.2017

Aktenzeichen: 4 K 3083/16.F

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein Verlag klagt gegen einen Bescheid einer Bibliothek, die die Abgabe von drei lizensierten Werken in fremdsprachigen Übersetzungen fordert. Der Verlag ist der Ansicht, da er die Werke nicht herausgibt, ist er nicht für die Abgabe verantwortlich. Da der Verlag aber das ursprünglichen Verbreitungsrechts besittzt, ist er durch das Gesetz zur Ablieferung der Übersetzungen verpflichtet. Das Gericht weist die Klage ab.
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Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 10.11.2016

Aktenzeichen: C‑174/15

ECLI: ECLI:EU:C:2016:856

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in  öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Bundespatentgericht

Entscheidungsdatum: 14.07.2004

Entscheidungsart: Urteil

Aktenzeichen: 2 Ni 36/03 (EU)

Eigenes Abstract: Im Rahmen eines Patentnichtigkeitsverfahrens geht es um die Frage der Patentfähigkeit einer technischen Vorrichtung. Als Nichtigkeitsgrund wird geltend gemacht, dass der patentierte Gegenstand nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe,  da in einer Dissertation bereits zuvor über einen entsprechenden Stand der Technik berichtet wurde. Obgleich die Beklagte die öffentliche Zugänglichkeit dieser Hochschulschrift bestreitet, bestehen für das Gericht keine Zweifel an der objektiven Möglichkeit einer Kenntnisnahme der Publikation, die durch tatsächlich erfolgte Ausleihvorgänge an der Deutschen Bücherei Leipzig belegt ist.

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Gericht: Verwaltungsgericht Leipzig

Entscheidungsdatum: 16.04.2003

Aktenzeichen: 6 K 1818/02

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Für die Genehmigung eine Bauantrags stellte das Regirungspräsidium Leipzig der Deutschen Nationalbibliothek  DM 1.116,00 in Rechnung. Der Antrag auf Gebührenbefreiung wurde vom Regierungspräsidium Leipzig abgewiesen, da eine Verwaltung der Klägerin durch die Bundesrepublik Deutschland nicht stattfände.
Als Gegenargumente wurde aufgeführt, dass die Bibliothek eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts sei und zu 100% aus Bundesmitteln finanziert würde. Das Gericht sieht erkennt die Klägerin als gebührenbefreit an, gestattet der Beklagten allerdings ihre Auslagen (DM 11,00) einzufordern. Somit wird der Gebührenbescheid aufgehoben, die Klage jedoch abgewiesen.

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Gericht: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Entscheidungsdatum: 30.05.2002

Aktenzeichen: C-358/00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Die Saur Verlag GmbH & Co. KG verklagt die Deutsche Bibliothek, nachdem diese zunächst  in einem nicht offenen Verfahren den Auftrag über die Vervielfältigung und Verbreitung der Deutschen Nationalbibliographie ausgeschrieben und danach angekündigt hat, diesen an die Buchhändler-Vereinigung zu vergeben. Das zuständige OLG Düsseldorf setzt das Vergabeverfahren aus und legt  die Frage nach der Auslegung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof vor. Fraglich ist, ob ein Konzessionsvertrag über öffentliche Verlagsdienstleistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt und die Deutsche Bibliothek somit gegen vergaberechtliche Vorschriften verstoßen hat.
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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 02.08.2000

Aktenzeichen: Verg 7/00

Entscheidungsart: Beschluss

Eigenes Abstract: Nach der nicht-öffentlichen Ausschreibung eines Verlagsvertrages über die „Vervielfältigung und Verbreitung der Deutschen Nationalbibliographie in gedruckter Form und auf CD-ROM”, entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf nun, ob auf die Ausschreibung von Verlagsverträgen Vergaberecht angewendet werden kann. Das Oberlandesgericht legt in diesem Beschluss die Vermutung nahe, dass Vergaberecht auf diesen Verlagsvertrag angewendet werden kann, gibt diese Fragestellung jedoch zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter.

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