Gericht: Landgericht München
Entscheidungsdatum: 18.05.1995
Aktenzeichen: 7 O 18987/94
Entscheidungsart: Urteil
Abstract: Der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels klagt gegen das Land Niedersachsen, da er meint, dass die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB) das Urheberrecht verletze, indem sie auf Einzelbestellung Kopien von Zeitungs- und Zeitschriftenartikel an ihre Nutzer per Post oder Fax versendet. Die Klage wurde abgewiesen, da die beklagte Partei nach § 53 Abs. 2 Ziffer 4 a UrhG zum Kopienversand berechtigt ist.
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Gericht: Landgericht Aachen
Entscheidungsdatum: 31.05.1951
Aktenzeichen: 7 S 97/51
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Strittig ist der Haftungsumfang des Klägers, der als Entleiher den Verlust eines Bibliotheksbuches weder vorsätzlich noch fahrlässig verschuldet hat. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben sah das Gericht im vorliegenden Fall einen erweiterten Haftungsmaßstab, da das Leihverhältnis allein für den Entleiher einen Vorteil darstellte, so dass dieser auch bei zufälliger Vernichtung des entliehenen Mediums für den Verlust herangezogen werden kann.
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