HAW Hamburg HAW Hamburg

Urteile in der Kategorie 'Hochschulbibliothek'

Gericht: Oberverwaltungsgericht Bremen

Entscheidungsdatum: 18.11.1986

Aktenzeichen: 1 BA 39/86

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Eine Bibliotheksnutzerin klagt gegen einen Gebührenbescheid, den die Staats- und Universitätsbibliothek Bremen wegen Leihfristüberschreitung festgesetzt hat. Das Verfahren wird in zweiter Instanz für erledigt erklärt und festgestellt, dass einem Gebührenbescheid zunächst ein kostenloses Erinnerungsschreiben vorausgehen muss, wie dies in der Benutzungsordnung der Bibliothek geregelt ist.

Volltext »

Gericht: Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 13.02.1985

Aktenzeichen: 4 AZN 748/84

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes geht es um eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde des beklagten Landes.
Die Klägerin, eine Diplombibliothekarin, forderte vor dem Arbeitsgericht rückwirkend für 2 Jahre eine höhere Eingruppierung, welche ihr auch gewährt wurde (VI b BAT). Die Revision des beklagten Landes wurde vor dem Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Auch die Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht über die Nichtzulassung der Revision wurde abgewiesen.

Volltext »

Gericht: Verwaltungsgericht Köln

Entscheidungsdatum: 26.09.1984

Aktenzeichen: 6 L 870/84

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Aufgrund von wiederholter, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Büchern aus dem Präsenzbestand soll ein Bibliotheksnutzer von der Benutzung einer Fachhochschulbibliothek ausgeschlossen werden. Gegen diesen Ausschlussbescheid klagt der Nutzer. Die Klage wird abgewiesen, da das öffentliche Interesse an der Nutzung des Präsenzbestandes wichtiger ist als sein privates Interesse an der Bibliotheksbenutzung.

Volltext »

Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 17.12.1981

Aktenzeichen: 2 C 40.80

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Das beklagte Land Hessen und die Stadt Kassel schließen einen Vertrag, nach dem Beamte, Angestellte und Arbeiter, die bis dato bei der Stadt Kassel beschäftigt waren, in den Dienst des Landes Hessen übernommen werden. Der Kläger, der zuvor als Leiter der  Murhardschen Stadtbibliothek Kassel tätig war, bekommt eine Planstelle als Bibliotheksdirektor an der Gesamthochschule Kassel zugewiesen. Gegen diese Übernahmeverfügung geht der Kläger gerichtlich vor und begehrt, als leitender Bibliotheksdirektor beschäftigt zu werden. Die Klage wird in 3. Instanz abgewiesen.

Volltext »

Gericht: Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 14.07.1981

Aktenzeichen: 1 BvL 24/78

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Verpflichtung eines Offenbacher Verlegers, wertvolle Bücher mit Originalgraphiken, die nur in geringer Auflage erscheinen, ohne Kostenerstattung an die Hessische Landes- und Hochschulbibliothek abzuliefern, gegen die in Art. 14 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerte Eigentumsgarantie verstößt.

Volltext »

Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 23.02.1981

Aktenzeichen: 7 B 80 A.1522 und 1948

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Einem externen Nutzer einer Universitätsbibliothek, der wegen seiner massiven verbalen und tätlichen Ausfälle gegenüber dem Bibliothekspersonal strafrechtlich verurteilt ist, wurde durch den Präsidenten der Hochschule ein unbefristetes Hausverbot für das Bibliotheksgebäude ausgesprochen. Danach folgte ein dauerhafter Ausschluss von der Bibliotheksnutzung wegen häufiger schwerwiegender Störungen des Bibliotheksbetriebes. Gegen beide Bescheide erhob der Betroffene Klage. Da die Hochschule berechtigt ist, je nach Art und Ausmaß des verletzten Schutzguts, wahlweise ein Hausverbot und/oder eine Benutzungsuntersagung zu erlassen, blieb seine Klage auch im Berufungsverfahren erfolglos.

Volltext »

Gericht: Oberverwaltungsgericht Münster

Entscheidungsdatum: 14.09.1979

Aktenzeichen: V A 910/78

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein verbeamteter Hochschullehrer klagt gegen die Erhebung von Gebühren, die auf Grund der verspäteten Rückgabe entliehener Werke aus der Hochschulbibliothek entstanden sind. Das OVG weist die Berufung des Klägers zurück und urteilt, dass auch Professoren der Gebührenpflicht unterliegen. Es gehöre zu den Pflichten eines jeden Beamten, bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben weder dienstrechtliche noch andere Vorschriften zu verletzen.

Volltext »

Gericht: Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 21.10.1976

Aktenzeichen: Vf. 10-VII-75

Entscheidungsart: Entscheidung

eigenes Abstract: Für eine Laufbahn im höheren Bibliotheksdienst in Bayern ist eine Promotion Voraussetzung. Diese Regelung verstößt nach Ansicht des Antragsstellers gegen den Gleichheitssatz, Art. 118 Abs.1 der Bayrischen Vefassung (BV), da das Promotionserfordernis bei Bewerbern mit naturwissenschaftlichem und geisteswissenschaftlichem Studium unterschiedlich geregelt ist. Ferner liege auch ein Verstoß gegen das Recht der Handlungsfreiheit vor, Art. 101 BV, denn durch die Promotionsregelung werde die Freiheit der Berufswahl eingeschränkt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Volltext »

Gericht: Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungsdatum: 07.03.1968

Aktenzeichen: II C 137.67

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Der Kläger, Bibliotheksassessor an der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, wendete nach Meinung des Direktors zu viel Zeit für die ihm übertragene Inventarisierung und Begutachtung der Bibliothek des vormaligen Fideikommisses Graf v. Mirbach-Harff auf. Dagegen vernachlässige er seine Arbeit an der Universitätsbibliothek. Hinzu käme inakzeptables Fehlverhalten in Folge diverser Differenzen und persönlicher Spannungen. Um den Betriebsfrieden zu wahren, sollte dieser daraufhin an die Bibliothek der Ruhr-Universität Bochum versetzt werden. Der Kläger machte seine anlagebedingte psychische Konstitution geltend, um eine Versetzung außerhalb des Bonner Raumes zu verhindern, da diese sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf seine körperliche und seelische Verfassung nachteilig auswirken würde.

Volltext »

Gericht: Bundesarbeitsgericht

Entscheidungsdatum: 30.01.1964

Aktenzeichen: 4 AZR 58/63

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Bibliotheksmitarbeiterin, ohne bibliothekarische Ausbildung, klagt gegen ihren Arbeitgeber, für die Einstufung in eine höhere Entgeltgruppe. In der ersten Instanz wurde ihre Klage abgelehnt, in der Berufung wurde der Klägerin Recht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht hebt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (der Berufungsinstanz) auf. Volltext »

« Vorherige Einträge - Nächste Einträge »