Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 07.01.2011
Aktenzeichen: 61 K 20.10 PVL
Dokumenttyp: Beschluss
eigenes Abstract: Der Personalrat führt unter den Bibliotheksmitarbeitern eine Befragung zu den allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit durch. Die Ergebnisse will er im Intranet veröffentlichen. Der Leiter der Benutzungsabteilung untersagt den Bibliotheksmitarbeitern, die dazu ausgegebenen Fragebögen auszufüllen. Darin sieht der Personalrat eine Behinderung seines Informationsbeschaffungsrechts und möchte dies gerichtlich feststellen lassen. Die Anträge bleiben ohne Erfolg, da der Personalrat grundsätzlich über die Dienststellenleitung informiert wird und ihm kein Recht zur Selbstinformation zusteht.
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Gericht: Verwaltungsgericht Dresden
Entscheidungsdatum: 05.11.2008
Aktenzeichen: 5 k 1837/05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Die historisch wertvolle Musikbibliothek Peters, die nach 1945 im Bach-Archiv und in der Stadtbibliothek Leipzig aufbewahrt wurde, soll nach dem Willen des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gemäß dem Kulturgutschutzgesetz eingetragen werden, um sie vor einer Abwanderung aus deutschem Hoheitsgebiet zu schützen. Die Kläger sind Rechtsnachfolger jüdischer Bürger, die zur Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurden und zu deren Vermögen u.a. die Musikbibliothek gehörte. Sie wenden sich gegen das Verfahren zur Eintragung der Musikbibliothek als national wertvolles Kulturgut, mit der Begründung, das Kulturschutzgesetz sei in diesem Falle einer Rückübertragung des Eigentums gemäß § 1 Abs. 6 VermG nicht anwendbar. Diese Klage wurde abgewiesen: Das Gericht stellt die Anwendbarkeit des Kulturschutzgesetzes fest.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 21.01.2008
Aktenzeichen: 15 A 2697/07
Entscheidungsart: Beschluss
Eigenes Abstract: Da die Beklagte, der Kreis N., aus Kostengründen den Betrieb ihrer Bücherbusse eingestellt hat, wurde das Bürgerbegehren „Rettet den Bücherbus“ in Gang gesetzt. Dieses Bürgerbegehren wurde von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht als unzulässig festgestellt, da das Volksbegehren keinen ordnungsgemäßen Kostendeckungsvorschlag enthielt. Auch in zweiter Instanz wies das OVG Nordrhein-Westfalen die Klage zurück.
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Gericht: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt
Datum: 06.09.2007
Aktenzeichen: 9 Sa 55/07
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Eine Auszubildende zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (Fachrichtung Bibliothek) klagt gegen die Stadt Halberstadt, da diese die Kosten für die Fahrt zur auswärtigen Berufsschule und für die Unterkunft nicht weiter übernehmen möchte. Die Klägerin bekam in erster Instanz Recht und die Beklagte ging gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halberstadt in Berufung. In zweiter Instanz weist das Gericht die Berufung der Beklagten zurück. Die Beklagte selbst hat die Klägerin dazu verpflichtet eine auswärtige Berufsschule zu besuchen. Nach § 10 Abs. 3 TVAöG-BT-BBiG muss die Beklagte die Kosten erstatten.
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Gericht: Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße)
Entscheidungsdatum: 14.06.2007
Aktenzeichen: 4 K 54/07.NW
Entscheidungsart: Beschluss
eigenes Abstract: Der Kläger, der ein privates Archiv mit dem Schwerpunkt der jüngeren deutschen Geschichte betreibt und zu diesem Zweck vom Stadtarchiv Ludwigshafen im 1. Klageantrag eine Kopie der Ehrenbürgerurkunde Adolf Hitlers fordert, verlangt im 2. Klageantrag, dass zukünftig seine selbstverlegten Publikationen ebenso wie andere Druckerzeugnisse in der Stadtteilbibliothek öffentlich ausgelegt werden.
Die Klage wird abgewiesen. Im Rahmen des Hausrechts und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes ist die Stadt berechtigt, private Publikationen von der Auslage auszuschließen, da ansonsten die Platzkapazitäten nicht ausreichen würden. Es ist nicht zu erkennen, dass die Druckerzeugnisse des Klägers vergleichbar zu anderen Blättern ortsbebezonge und aktuelle Informationen enthalten, die dem Informationsinteresse der örtlichen Bevölkerung entsprechen.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 01.06.2007
Aktenzeichen: 4 K 238/07
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein unbebautes Grundstück der Stadt Leichlingen wird als Veranstaltungsfläche zur Ausrichtung von Festen genutzt. Als die beklagte Stadt einen Neubau der Stadtbücherei auf diesem Grundstück plant, strengen Einwohner ein Bürgerbegehren gegen dieses Vorhaben an. Obwohl ausreichend Unterschriften gesammelt wurden, wurde das Bürgerbegehren von der Stadt Leichlingen wegen Verfristung abgelehnt. Das Gericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Entscheidungsdatum: 29.11.2006
Aktenzeichen: 1 A 162.05
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract:
Nachdem der Musik- und Notenverlag C.F. Peters aus Frankfurt/Main im Jahr 2004 einen Dauerleihvertrag mit der Stadtbibliothek Leipzig gekündigt hatte, ließ er mehrere wertvolle Materialien vom Auktionshaus Christie’s nach Berlin verbringen. Als daraufhin die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur ein Verfahren zur Eintragung von 206 Medieneinheiten aus der Musikbibliothek Peters in das „Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes“ nach dem Kulturgutschutzgesetz eingeleitet hat, geht der Verlag vor Gericht. Seine Klage wurde in zwei von drei Punkten abgewiesen.
weitere Informationen:
♦ Meldung „Entscheidung zum Kulturschutzgesetz“, kostenlose-urteile.de vom 02.12.2006
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Gericht: Verwaltungsgericht Minden
Entscheidungsdatum: 02.12.2004
Aktenzeichen: 9 K 5182/03
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Ein Benutzer der Stadtbibliothek, dessen Bibliotheksausweis abgelaufen war, verlängerte auch weiterhin seine entliehenen Medien, u. a. einige Fernleihen. Er wurde mehrmals auf die notwendige Verlängerung seines Ausweises hingewiesen, führte diese jedoch nicht durch. Nach Ablauf von drei Monaten wurde der Ausweis durch die Bibliothek gesperrt. Daraufhin konnte der Kläger keine weiteren Verlängerungen mehr vornehmen, so dass Säumnisgebühren anfielen. Gegen den erlassenen Gebührenbescheid erhob der Benutzer eine Klage, die vor Gericht erfolglos blieb.
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Gericht:Verwaltungsgericht Gera
Entscheidungsdatum:10.12.2003
Aktenzeichen:1 K 119/03.GE
Entscheidungsart:Urteil
eigenes Abstract: Ein Bibliotheksrat klagt gegen die Stadt Gera auf Beförderung in die Besoldungsgruppe A15 bzw. A14 oder hilfsweise auf Schadensersatz. Bei seiner Einstellung wurde dem Kläger zugesichert, dass er ein Jahr nach Ablauf der Probezeit in die Besoldungsgruppe A14 befördert werden solle. Da die Stadt die zugesagte Beförderung mangels Planstelle nicht durchgeführt hat, wird sie verurteilt, den Kläger besoldungs- und versorgungsrechtlich im Wege des Schadensersatzes so zu stellen, als ob er in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 befördert worden wäre.
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Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Entscheidungsdatum: 29.09.2000
Aktenzeichen: 25 K 460/99
Entscheidungsart: Urteil
eigenes Abstract: Der Kläger wollte ein Buch verlängern, obwohl die Leihfrist bereits überschritten war. Eine Bibliotheksangestellte wies ihn am Telefon an, ein Telefax zu schicken. Anhand des Telefaxes stellte sie fest, dass die Leihfrist überschritten und eine Verlängerung daher nicht möglich war. Sie schickte dem Kläger ein Schreiben, welches dieser nicht rechtzeitig erhielt, da er auf Reisen ging. Das Buch brachte er drei Wochen später zurück und weigerte sich, aufgrund des nicht erhaltenen Schreibens, die Säumnisgebühren von 9,00 DM zu zahlen. Die Klage wurde abgewiesen.
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