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Jahresarchiv für 1988

Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum: 07.12.1988

Aktenzeichen: HPV TL 10/85

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: In der Stadtbibliothek Frankfurt hat die Angestellte M. vertretungsweise eine Stelle inne. Diese Stelle wird kommisarisch an die Angestellte K. übertragen, ohne das die Zustimmung des Antragsstellers erfolgte. Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet nun, dass die Übertragung an die Angestellte K. nicht berechtigt ist, und widerspricht damit der Entscheidung in der Vorinstanz.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Entscheidungsdatum: 14.10.1988

Aktenzeichen: 15 A 188/86

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Die beklagte kommunale Bibliothek hat von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, indem sie den Kläger aufgrund sexueller Belästigung von Jugendlichen im Bibliotheksgebäude ein unbefristetes Hausverbot erteilt hat, das dieser gerichtlich überprüfen lässt. Die Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erweist sich als unbegründet und das Hausverbot als rechtlich zulässig, da der Kläger, die ordnungsgemäße Tätigkeit im Rahmen des Widmungszweckes der Bibliothek gestört hat und  jugendliche Nutzer in ihrer Sicherheit gefährdet wurden. Ferner ist es aufgrund der Uneinsichtigkeit der Täters und seines hartnäckigen Verhaltens rechtens, das Hausverbot unbefristet auszusprechen.

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Gericht: Verwaltungsgericht Minden

Entscheidungsdatum: 27.01.1988

Aktenzeichen: 10 K 1529/87

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Klägerin forderte aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe. In diesem Zusammenhang musste das Verwaltungsgericht prüfen, ob das Vorgehen der Klägerin gegen die Zwangsmittelfestsetzung der Stadt Bielefeld wegen der Nichtrückgabe von Bibliotheksmedien hinreichend Aussicht auf Erfolg bot.

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