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Jahresarchiv für 2018

Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 19.10.2018

Aktenzeichen: 15 K 1130/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine an der Hochschule lehrende Professorin leiht 50 Bücher aus und bringt diese mehr als 30 Tage zu spät zurück. Im Nachhinein erhält sie einen Bescheid für Säumis- und Verwaltungsgebühren über 2.250€. Gegen die Gebühr erhebt sie am Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage. Das Gericht weist die Klage ab, da die Mahnung der Bibliothek rechtens ist.
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Gericht: Verwaltungsgerichtshof München

Entscheidungsdatum: 28.09.2018

Aktenzeichen: 6 ZB 18.1642

Entscheidungsart: Urteil

Instanzenzug:

VG Augsburg, Entscheidung vom 16.07.2018 – Au 2 K 18.938

eigenes Abstract: Eine Bibliothekarin in der Bundeswehrverwaltung hebt Klage gegen ihre abgelehnte Versetzung in ein Beamtenverhältnis an. Das Gericht lehnt die Klage ab, da sie das Höchstalter für die Berufung zur Beamtin (5o Jahre) überschritten hat.

 

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Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Entscheidungsdatum: 27.06.2018

Aktenzeichen: Verg 4/18

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Ein Konsortium aus vor allem nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken hat einen Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten sog. Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur für die Hochschulbibliotheken des nordrhein-westfälischen Bibliotheksverbundes europaweit ausgeschrieben. Eine nicht berücksichtigte Firma erhob gegen das Ausschreibungsverfahren Beschwerde im Vergabegericht Rheinland. Das Gericht hat die Beschwerde zugelassen, das Bibliothekskonsortium legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Diese Beschwerde hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit diesem Beschluss abgewiesen.
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Gericht: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsdatum: 21.06.2018

Aktenzeichen: OVG 60 PV 4.17

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract:

Ein Referatsleiter für das Referat „Pflichtexemplare“ an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin erhob Beschwerde beim Personalrat gegen die Umstrukturierung der Bibliothek, wodurch Aufgabenbereiche von seinem Referat entzogen wurden, zeitgleich wurden dem Referat neue Aufgaben zugewiesen. Dieser Entzug der Aufgabengebiete hätte die Zustimmung des Personalrates erfordert. Nachdem in erster Instanz das Verwaltungsgericht Berlin dem zugestimmt hatte, widerlegt nun das Oberlandesgericht Berlin dieses Urteil.
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Gericht: Kammergericht Berlin

Entscheidungsdatum: 18.06.2018

Aktenzeichen: 24 U 146/17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Die Deutsche Digitale Bibliothek und die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst versuchen einen Lizenzvertrag zu vereinbaren. Streitfrage dabei, die die beiden Parteien mit diesem Musterprozess vor Gericht führt: Darf im Lizenzvertrag eine Bedingung stehen, dass Vorschaubilder von der Website des Lizenznehmers mit Schutz ausgestattet sind, dass sie nicht auf die Website dritter kopiert werden können?

Nachdem in erster Instanz das Landgericht Berlin die Klage der DDB abgewiesen hat, entscheiden die Richter in der Berufung, im Kammergericht Berlin, im Sinne der DDB, und erklären, dass Framing das Urheberrecht nicht verletzt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 31.05.2018

Aktenzeichen: VG 2 K 174.17

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Ein Journalist erbat über die Senatsverwaltung unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht bei der Bibliothek einer Stiftung in die Prüfberichte für die Geschäftsjahre 2013 und 2014. Die Stiftung widersprach der Einsicht. Die Senatsverwaltung entschied das der Journalist mit Schwärzung nicht öffentlich zugänglicher unmittelbarer personenbezogener Daten Einsicht in die Akten bekommen dürfe. Die Bibliothek widersprach dieser Entscheidung, der Senat wies sie als unbegründet zurück. Daraufhin legte die Bibliothek Klage ein. Sie ist der Überzeugung, dass die Aussage der Senatsverwaltung zu unbestimmt sei, welche Stellen zu schwärzen sein. Außerdem ist sie der Überzeugung, dass die geforderte Auskunft nicht unter das Informationsfreiheitsgesetzes falle, da es dem Journalisten nicht um die Kontrolle staatlicher Handlungen ging, sondern um Informationsgewinn über diese private Stiftung. Das Gericht hat der Klage der Bibliothek zugestimmt.
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Gericht: Verwaltungsgericht Freiburg

Entscheidungsdatum: 16.03.2018

Aktenzeichen: 1 K 1182/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universitätsbibliothek hat ein ausgeliehenes Buch verloren und klagt nun gegen die von der Bibliothek in Rechnung gestellte Ersatzgebühren für das Buch. Die Klage wird abgewiesen.

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Gericht: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Entscheidungsdatum: 01.02.2018

Aktenzeichen: 5 L 5640/17.F

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Der langjährige Leiter einer Stiftung, die Vermögensträger und Verwalter des Instituts für Geschichte der Arabisch-Islamischen Wissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main ist, hat bessere Möglichkeiten zu forschen in Instanbul, Türkei. Er hat die Auffassung, dass circa 20.000 Bände der Bibliothek ihm gehörten, da er eine zeitweise in Betracht gezogene Schenkung nicht vollzogen hätte. Mit dem Umzug nach Instanbul exportierte er auch die Bände. Die erste Ladung erreichte Istanbul, die zweite wurde am Frankfurter Flughafen gestoppt. Zum Schutz der Bücher wurden die im Institut verbleibenden Bücher von der Polizei sichergestellt. Das Gericht befasst sich nicht mit der Frage, wem die Bücher eigentlich gehören, sondern ob die Bücher nach dem Kulturgüterschutzgesetz Schutz erfahren. Dies wurde vom Gericht bestätigt.
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