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Urteile in der Kategorie 'Verwaltungsgericht'

Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Entscheidungsdatum: 12.06.2008

Aktenzeichen: 29 A 63.08

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Die Bundesrepublik Deutschland klagt gegen einen Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, mit dem ein Bestand militärhistorischer Bücher dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet wurde. Der Bund behauptet, dass er gemäß Art. 21 Einigungsvertrag selbst Eigentümer der Bücher geworden sei. Das Gericht bestätigt diese Rechtsauffassung.

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Gericht: Verwaltungsgericht Köln

Entscheidungsdatum: 16.04.2008

Aktenzeichen: 3 K 633/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine verbeamtete Bibliotheksdirektorin klagt gegen eine Verfügung, nach der ihr Beamtenverhältnis vom unmittelbaren Landesdienst auf die Deutsche Sporthochschule Köln übergeht, die nunmehr die Personalhoheit ausübt. Das Gericht wies die Klage ab, da durch den sog. isolierten Dienstherrenwechsel das Aufgabengebiet der Klägerin nicht berührt und sie in ihrer beamtenrechtlichen Stellung nicht beeinträchtigt wird.

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Gericht: Verwaltungsgericht München

Entscheidungsdatum: 06.02.2008

Aktenzeichen: M 15 K 07.895

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein gehbehinderter Diplombibliothekar mit Universitätsabschluss und Promotion bewarb sich auf eine Stelle des höheren Dienstes bei der Bayerischen Staatsbibliothek, die ihn nicht zum Vorstellungsgespräch einlud. Seine Klage auf Schadensersatz wurde abgewiesen.

 

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Gericht: Verwaltungsgericht Augsburg

Entscheidungsdatum: 21.12.2007

Aktenzeichen: Au 3 K 07.1417

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Aufgrund von Beschwerden anderer Bibliotheksbenutzer über auffälliges Schnarchen im Lesesaal der Universitätsbibliothek wird gegen den Kläger ein zeitweiliges Hausverbot verhängt. Das Gericht hält die erlassene  Hausverbotsverfügung für rechtswidrig, da sie fehlerhaft begründet ist und die Vorfälle insgesamt unzulänglich dokumentiert sind.

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Gericht: Verwaltungsgericht Münster

Entscheidungsdatum: 19.10.2007

Aktenzeichen: 1 K 367/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Drei Studenten forderten in ihrer Klage die Abschaltung der Videoüberwachung an drei Stellen der Hochschule. Während des Verfahrens wurden die Kameras, bis auf eine in der kommunalwissenschaftlichen Bibliothek abgeschaltet. Die Klage auf generelle Abschaffung der Videoüberwachung wurde abgewiesen. Das Gericht erlaubte dem Beklagten auch weiterhin die Überwachung der Bibliothek, da dies der Wahrnehmung des Hausrechts diene. Die Speicherung der Überwachungsdaten wurde hingegen verboten, dies sei bloß bei „konkreter Gefahr“ erlaubt.

weitere Informationen:
„Uni Münster baut Videokameras wieder ab“, taz-Artikel von Dirk Eckert vom 11.04.2006

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Gericht: Verwaltungsgericht Aachen

Entscheidungsdatum: 12.07.2007

Aktenzeichen: 16 K 1715/06.PVL

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Entscheidung betrifft die Streitfrage, ob die Inbetriebnahme eines Chat-Programms („Windows Messenger“) für die Kommunikation innerhalb einer Fachhochschulbibliothek mitbestimmungspflichtig ist. Geklagt hatte ein Bibliotheksmitarbeiter wegen der schriftlichen Aufforderung der Bibliotheksleitung, das genannte Programm anstelle des bisherigen Emailprogramms zu nutzen. Der Antrag des Klägers auf Überprüfung der Mitbestimmungspflicht wurde abgelehnt.

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Gericht: Verwaltungsgericht Ansbach

Entscheidungsdatum:
19.06.2007

Aktenzeichen: AN 1 K 07.00155

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine pensionierte Bibliotheksamtsfrau, die zu Beginn ihrer Tätigkeit an einer bayerischen Universitätsbibliothek zunächst auf Grundlage eines befristeten Anstellungsvertrages arbeitete, klagt gegen die Festsetzung ihrer Besorgungsverzügung und verlangt, dass auch ihre Beschäftigung als Angestellte als ruhegaltsfähige Dienstzeit anerkannt wird.

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Gericht: Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße)

Entscheidungsdatum: 14.06.2007

Aktenzeichen: 4 K 54/07.NW

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Der Kläger, der ein privates Archiv mit dem Schwerpunkt der jüngeren deutschen Geschichte betreibt und zu diesem Zweck vom Stadtarchiv Ludwigshafen im 1. Klageantrag eine Kopie der Ehrenbürgerurkunde Adolf Hitlers fordert, verlangt im 2. Klageantrag, dass zukünftig seine selbstverlegten Publikationen ebenso wie andere Druckerzeugnisse in der Stadtteilbibliothek öffentlich ausgelegt werden.
Die Klage wird abgewiesen. Im Rahmen des Hausrechts und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes ist die Stadt berechtigt, private Publikationen von der Auslage auszuschließen, da ansonsten die Platzkapazitäten nicht ausreichen würden. Es ist nicht zu erkennen, dass die Druckerzeugnisse des Klägers vergleichbar zu anderen Blättern ortsbebezonge und aktuelle Informationen enthalten, die dem Informationsinteresse der örtlichen Bevölkerung entsprechen.

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Gericht: Verwaltungsgericht Köln

Entscheidungsdatum: 01.06.2007

Aktenzeichen: 4 K 238/07

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Ein unbebautes Grundstück der Stadt Leichlingen wird als Veranstaltungsfläche zur Ausrichtung von Festen genutzt. Als die beklagte Stadt einen Neubau der Stadtbücherei auf diesem Grundstück plant, strengen Einwohner ein Bürgerbegehren gegen dieses Vorhaben an. Obwohl ausreichend Unterschriften gesammelt wurden, wurde das Bürgerbegehren von der Stadt Leichlingen wegen Verfristung abgelehnt. Das Gericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt.

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Gericht: Verwaltungsgericht Münster

Entscheidungsdatum: 24.04.2007

Aktenzeichen: 1 K 464/06

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract: Eine Universitätsbibliothek fordert von der Beklagten Schadensersatz für nicht zurückgebrachte Medien. Diese wurden allerdings nicht von der Beklagten selbst entliehen, da ihr Bibliotheksausweis gestohlen wurde. Das Gericht weist die Klage ab, da die Bibliothek versäumte, die Identität des Entleihers beim Ausleihvorgang zu prüfen, obwohl die Mehrfachentleihung gleicher Werke verdächtig war.

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