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Jahresarchiv für 2016

Gericht: Europäischer Gerichtshof

Entscheidungsdatum: 10.11.2016

Aktenzeichen: C‑174/15

ECLI: ECLI:EU:C:2016:856

Entscheidungsart: Urteil

Eigenes Abstract: Ein niederländisches Gericht legt dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob es nach europäischen Recht erlaubt sei, E-Books auch ohne Zustimmung der Urheber in  öffentlichen zugänglichen Bibliotheken auszuleihen. Das Urteil betrifft das sogenannte „One Copy One User“-Modell (ein Nutzer lädt sich ein E-Book von dem Bibliotheksserver herunter, während dieser Zeit können andere Leser das Werk nicht nutzen). In diesem Fall, sagt der EuGH, ist es gerechtfertigt, Bücher und E-Books gleich zu behandeln, solange der Urheber eine angemessene Vergütung erhält.
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Gericht: Arbeitsgericht Stuttgart

Entscheidungsdatum: 26.10.2016

Aktenzeichen: 30 Ca 5994/15

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Eine Bibliotheksangestellte (ohhne einschlägige Ausbildung in dem Bibliotheksbereich) arbeitet seit Jahren für eine Stadtbibliothek. Mehrmals wurde ihr Arbeitsvertrag zeitlich geändert, da sie Stunden von Kollegen in Sonderurlaub, in Elternzeit oder bei längerer Krankheit vertrat.  Die Bibliotheksangestellte ist der Meinung, dass der letzter Änderungsvertrag mit der Begründung der Vertretung von Kollegen ungültig war. Vor Gericht soll nun geklärt werden, wie viele Stunden die Bibliotheksangestellte bei der Stadtbibliothek arbeiten sollte. Das Gericht entscheidet, dass ein Arbeitsverhältnis mit 62,5% der regelmäßigen Arbeitszeit besteht.
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Gericht: Verwaltungsgericht Magdeburg

Entscheidungsdatum: 15.08.2016

Aktenzeichen: 7 B 359/16

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Ein externer Nutzer einer Universitätsbibliothek klagt dagegen, dass E-Books nur mit Passwort zugänglich sind, und für die Erstellung eines Passworts (verbunden mit der Erstellung eines Nutzerausweises) personenbezoener Daten erhoben werden. Die Bibliothek erklärt, dass der Passwortschutz auf Grund der Lizenzbedingungen nötig ist, da vielfach E-Books nur für Angehörige der Universität (Lehrpersonal, Beschäftigte und Studenten) freigeschaltet sind. Es werde nur ein Minimum an personenbezogenen Daten erhoben, die für die Bibliothek von Bedeutung sind und diese würden nach der Rückgabe der geliehnen Medien sowie der Zahlung von Gebühren, Auslagen und Entgelten gelöscht. Das Gericht hält die Klage des Nutzers für nicht zulässig.

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Gericht: Vergabekammer Schleswig-Holstein

Entscheidungsdatum: 12.07.2016

Aktenzeichen: VK-SH 09/16

Entscheidungsart: Beschluss

eigenes Abstract: Die Büchereizentrale Schleswig-Holstein hatte ein Fahrbücherreifahrzeug ausgeschrieben. Eine der sich an der Vergabe beteiligenden Firmen rügt in mehreren Schritten einige Fehler der Ausschreibung, darunter Anforderungen, die gegen die Straßensverkehrsordnung verstoßen (das Einbauen eines Notsitzes im Ladebereich). Die Vergabekammer Schleswig-Holstein weist den Nachprüfungsantrag der Firma zurück.
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Gericht: Verwaltungsgericht Trier

Entscheidungsdatum: 12.01.2016

Aktenzeichen: 1 K 3238/15.TR

Entscheidungsart: Urteil

eigenes Abstract:

Eine Bibliotheksdirektorin klagt gegen eine Dienstanweisung, die ihr untersagt, ein Sofa und ein Laufband (beides privat) in ihrem Büro zu haben. Sie gibt an, das Laufband wäre für dynamisches Arbeiten und dazu würde sie sich auf Anraten eines Arztes ein Stehtisch fertigen lassen. Ihr Arbeitgeber untersagt dass, auch wegen der ungeklärten Kosten des Stromverbrauchs und des Fehlen der Möglichkeit Arbeitszeit und Freizeit zu trennen. Das Gericht hat die Klage der Bibliotheksdirektorin abgelehnt.
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